Beförderungsentgelte für Sachen und Tiere
Für Hunde ist bei Einzelfahrten der ermäßigte Fahrpreis für Kinder nach 3.1 zu zahlen.
Inhaber von Zeitfahrausweisen können zur regelmäßigen Mitnahme von Hunden hierfür eine Solo 31, MobiCards oder JahresAbos erwerben. Beide Wertmarken gelten gemeinsam nur mit dem Verbundpass des Inhabers. Für die in zuschlagpflichtigen Zügen mitgenommenen Hunde sind keine Fernverkehrsaufpreise nach 6.2 zu zahlen.
Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Führhunde werden unentgeltlich befördert.
Bei Verwendung von MobiCards, JahresAbo Plus, FirmenAbo Plus sowie TagesTickets Plus gilt für die Mitnahme von Hunden auch 5.2.1.6, 5.2.1.9 bzw. 5.2.2.2.
Die Beförderungsentgelte für Fahrräder sind in "Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern in Verkehrsmitteln des VGN" bestimmt.
Im Übrigen werden mitgeführte Sachen und Tiere im Sinne der §§ 11 und 12 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.