Für Hunde ist bei Einzelfahrten der ermäßigte Fahr­preis für Kinder nach 3.1 zu zahlen.

Inhaber von Zeit­fahr­aus­weisen können zur regelmäßigen Mitnahme von Hunden hierfür eine Solo 31, MobiCards oder JahresAbos er­wer­ben. Beide Wert­mar­ken gelten ge­mein­sam nur mit dem Ver­bund­pass des Inhabers. Für die in zu­schlag­pflich­tigen Zügen mit­ge­nom­menen Hunde sind keine Fern­ver­kehrs­auf­preise nach 6.2 zu zahlen.

Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Führ­hunde werden un­ent­gelt­lich befördert.

Bei Verwendung von MobiCards, JahresAbo Plus, FirmenAbo Plus sowie TagesTickets Plus gilt für die Mitnahme von Hunden auch 5.2.1.6, 5.2.1.9 bzw. 5.2.2.2.

Die Be­för­de­rungs­ent­gelte für Fahr­räder sind in "Bedingungen für die Mitnahme von Fahr­rädern in Ver­kehrs­mit­teln des VGN" be­stimmt.

Im Übrigen werden mitgeführte Sachen und Tiere im Sinne der §§ 11 und 12 der Be­för­de­rungs­be­din­gungen un­ent­gelt­lich befördert.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies