Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „VGN SlotMachine Gewinnspiel“

Die Teilnahme am VGN SlotMachine Gewinnspiel, im folgenden Gewinnspiel genannt, von der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH, Rothen­burger Str. 9, 90443 Nürn­berg, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kos­ten­los und richtet sich aus­schließ­lich nach diesen Teilnahme­bedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 6.12.2023, 6:00 Uhr bis zum 31.01.2024, 23:59 Uhr. In­ner­halb dieses Zeitraums er­hal­ten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars not­wen­dig. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berück­sichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte An­mel­dung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adres­sen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu ver­wen­den. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kos­ten­los.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Per­so­nen, ab 18 Jahren, ausgenommen Mitarbeitende des VGN, der Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VGN und an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Per­so­nen und Mit­ar­bei­ter sowie Angehörige.

Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Per­so­nen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, bei­spiels­wei­se

  1. bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinnspiels,
  2. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  3. bei unlauterem Handeln oder
  4. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Auszahlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben:

  • 150× 14-Tage-Schnupperticket
  • 1500× TagesTicket Plus

Die Er­mitt­lung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen qualifizierten Teilnehmern. Qualifiziert sind diejenigen Teilnehmer, welche eine existente Stadt im VGN-Gebiet mit der SlotMachine erdreht haben. Eine Nachricht, ob und für welchen Preis man sich qualifiziert hat, wird in­ner­halb des Gewinnspiels sowie auf der Gewinnspielbeschreibung unter vgn.de/willkommen mitgeteilt.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah nach Teilnahmeschluss über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.

Es werden aus­schließ­lich Gutscheincodes per E-Mail versendet, der Versand eines Tickets per Post ist aus­ge­schlos­sen. Der Gutscheincode kann im VGN-On­line­shop eingelöst werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Für Daten­verluste, insbesondere bei der Daten­übertragung, und andere technische Defekte über­nimmt der VGN keine Haftung.

Da­ten­schutz

Die Erhebung von per­so­nen­be­zo­genen Daten dient aus­schließ­lich der Teilnahme am und der Durch­füh­rung des Gewinnspiels. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Per­son, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadres­se wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämt­liche per­so­nen­be­zo­genen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte wei­ter­ge­ge­ben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Aus­nah­me stellt das für die Durch­füh­rung des Gewinnspiels beauftragte Un­ter­neh­men Happy Contests GmbH dar, welches die Daten zum Zwecke der Durch­füh­rung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss, sowie die ELMOGRAFICO GmbH, welche die Durch­füh­rung des Gewinnspiels betreut.

Die Einwilligung kann je­der­zeit widerrufen werden. In diesem Fall erklären Teil­neh­mende zugleich, an dem Gewinnspiel nicht mehr teilzunehmen. Der Rechtsweg ist aus­ge­schlos­sen.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Be­stim­mung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gül­tig­keit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Be­stim­mung gilt diejenige ge­setz­lich zulässige Re­ge­lung, die dem in der unwirksamen Be­stim­mung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächsten kommt. Ent­spre­chendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Re­ge­lungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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