Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "VGN SlotMachine Gewinnspiel"
Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „VGN SlotMachine Gewinnspiel“
Die Teilnahme am VGN SlotMachine Gewinnspiel, im folgenden Gewinnspiel genannt, von der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH, Rothenburger Str. 9, 90443 Nürnberg, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 6.12.2023, 6:00 Uhr bis zum 31.01.2024, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, ab 18 Jahren, ausgenommen Mitarbeitende des VGN, der Verkehrsunternehmen im VGN und an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter sowie Angehörige.
Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
- bei unlauterem Handeln oder
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Auszahlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
- 150× 14-Tage-Schnupperticket
- 1500× TagesTicket Plus
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen qualifizierten Teilnehmern. Qualifiziert sind diejenigen Teilnehmer, welche eine existente Stadt im VGN-Gebiet mit der SlotMachine erdreht haben. Eine Nachricht, ob und für welchen Preis man sich qualifiziert hat, wird innerhalb des Gewinnspiels sowie auf der Gewinnspielbeschreibung unter vgn.de/willkommen mitgeteilt.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah nach Teilnahmeschluss über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.
Es werden ausschließlich Gutscheincodes per E-Mail versendet, der Versand eines Tickets per Post ist ausgeschlossen. Der Gutscheincode kann im VGN-Onlineshop eingelöst werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Für Datenverluste, insbesondere bei der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt der VGN keine Haftung.
Datenschutz
Die Erhebung von personenbezogenen Daten dient ausschließlich der Teilnahme am und der Durchführung des Gewinnspiels. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen Happy Contests GmbH dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss, sowie die ELMOGRAFICO GmbH, welche die Durchführung des Gewinnspiels betreut.
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall erklären Teilnehmende zugleich, an dem Gewinnspiel nicht mehr teilzunehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.