Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaft
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg ist ein Zusammenschluss von Aufgabenträgern für den ÖPNV und Verkehrsunternehmen. Das Entscheidungsgremium der Aufgabenträger ist der Grundvertrags-Ausschuss (GA), das Gremium der in der Verbundgesellschaft zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen ist die Gesellschafterversammlung (GV). Bei wichtigen Verbundentscheidungen (zum Beispiel zum VGN-Tarif) gilt das Prinzip der Einstimmigkeit.
Aufgabenträger
Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV sind nach Artikel 8 des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes (BayÖPNVG) die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Aufgabenträgerschaft für den SPNV liegt gemäß Artikel 15 BayÖPNVG beim Freistaat Bayern. Im Grundvertrags-Ausschuss (GA) des VGN sind neben dem Freistaat Bayern zehn kreisfreie Städte sowie 22 Landkreise vertreten.
Als operatives Organ der Aufgabenträger koordiniert der Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) die Zusammenarbeit der Städte und Landkreise. Bei der Verkehrsplanung kommt ihm die Aufgabenträgerschaft für den übergreifenden regionalen Busverkehr zu. Gemäß § 4 seiner Satzung wirkt er an der SPNV-Planung des Freistaats mit und sichert die Interessen der Region beim Bahnangebot i. S. d. Artikel 18 BayÖPNVG.
Verkehrsunternehmen
Die Zuständigkeit für die unternehmerischen und betrieblichen Belange verbleibt nach dem Grundvertrag bei den Verkehrsunternehmen. Oberstes Entscheidungsorgan ist die Gesellschafterversammlung der VGN GmbH. In ihr sind neben der DB Regio AG und ihrem Regionalbusunternehmen Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF) die lokalen Verkehrsunternehmen von Nürnberg (VAG), Fürth (infra), Erlangen (ESTW), Schwabach (Stadtverkehr Schwabach), Bayreuth (Stadtwerke Bayreuth) und Bamberg (STWB) vertreten. Der Gesellschafterkreis wird noch um die Gesellschaft Privater Verkehrsunternehmen (GPV) und die Gesellschaft kommunaler Verkehrsunternehmen (GkV) erweitert. Basis der Zusammenarbeit bildet der Gesellschaftsvertrag, in ihm werden die Aufgaben der VGN GmbH in Abgrenzung zu den Aufgaben der Gesellschafter konkretisiert.
Aufgaben der VGN GmbH
Die VGN GmbH nimmt im Auftrag ihrer Gesellschafter sowie des GA und des ZVGN Aufgaben des ÖPNV wahr. Dazu gehören vor allem die Fortentwicklung des Gemeinschaftstarifs, die Einnahmenaufteilung, Marketingmaßnahmen für den Verbundverkehr, die Durchführung von Verkehrserhebungen und -planungen, die Erstellung von Bedienungskonzepten, die Koordination des Liniennetzes sowie die Erstellung des Verbundfahrplans.