Struktur und Ent­schei­dungsgremien des VGN

Auf­ga­ben­träger, Ver­kehrs­un­ter­neh­men, Ver­bund­ge­sell­schaft

Der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg ist ein Zu­sam­men­schluss von Auf­ga­ben­trägern für den ÖPNV und Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Das Ent­schei­dungsgremium der Auf­ga­ben­träger ist der Grund­ver­trags-Ausschuss (GA), das Gremium der in der Ver­bund­ge­sell­schaft zu­sam­men­ge­schlos­senen Ver­kehrs­un­ter­neh­men ist die Ge­sell­schafter­ver­samm­lung (GV). Bei wichtigen Verbundent­schei­dungen (zum Beispiel zum VGN-Tarif) gilt das Prinzip der Einstimmigkeit.

Auf­ga­ben­träger

Auf­ga­ben­träger für den allgemeinen ÖPNV sind nach Artikel 8 des Bay­e­rischen ÖPNV-Gesetzes (BayÖPNVG) die kreis­freien Städte und Land­kreise. Die Auf­ga­ben­träger­schaft für den SPNV liegt gemäß Artikel 15 BayÖPNVG beim Freistaat Bayern. Im Grund­ver­trags-Ausschuss (GA) des VGN sind neben dem Freistaat Bayern zehn kreis­freie Städte sowie 22 Land­kreise vertreten.

Als operatives Organ der Auf­ga­ben­träger ko­or­di­niert der Zweck­ver­band Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (ZVGN) die Zu­sam­men­arbeit der Städte und Land­kreise. Bei der Ver­kehrs­pla­nung kommt ihm die Auf­ga­ben­träger­schaft für den über­grei­fenden regionalen Bus­ver­kehr zu. Gemäß § 4 seiner Satzung wirkt er an der SPNV-Planung des Freistaats mit und sichert die Interessen der Region beim Bahnan­ge­bot i. S. d. Artikel 18 BayÖPNVG.

Ver­kehrs­un­ter­neh­men

Die Zu­stän­digkeit für die unternehmerischen und betrieblichen Belange verbleibt nach dem Grund­ver­trag bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Oberstes Ent­schei­dungs­organ ist die Ge­sell­schafter­ver­samm­lung der VGN GmbH. In ihr sind neben der DB Regio AG und ihrem Re­gi­o­nal­bus­un­ter­neh­men Om­ni­bus­ver­kehr Franken GmbH (OVF) die lokalen Ver­kehrs­un­ter­neh­men von Nürn­berg (VAG), Fürth (infra), Erlangen (ESTW), Schwabach (Stadt­ver­kehr Schwabach), Bayreuth (Stadt­wer­ke Bayreuth) und Bam­berg (STWB) vertreten. Der Ge­sell­schaf­ter­kreis wird noch um die Gesellschaft Privater Ver­kehrs­un­ter­neh­men (GPV) und die Gesellschaft kommunaler Ver­kehrs­un­ter­neh­men (GkV) erweitert. Basis der Zu­sam­men­arbeit bildet der Ge­sell­schafts­vertrag, in ihm werden die Aufgaben der VGN GmbH in Abgrenzung zu den Aufgaben der Ge­sell­schaf­ter konkretisiert.

Aufgaben der VGN GmbH

Die VGN GmbH nimmt im Auftrag ihrer Ge­sell­schaf­ter sowie des GA und des ZVGN Aufgaben des ÖPNV wahr. Dazu ge­hö­ren vor allem die Fort­ent­wick­lung des Ge­mein­schafts­ta­rifs, die Ein­nah­men­auf­tei­lung, Mar­ke­ting­maß­nah­men für den Ver­bund­ver­kehr, die Durch­füh­rung von Ver­kehrs­er­he­bungen und -planungen, die Erstellung von Be­die­nungs­kon­zepten, die Koordination des Li­ni­en­netzes sowie die Erstellung des Ver­bund­fahr­plans.

Gremien, Organe und Vertragssituation des VGN
(© VGN GmbH)

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies