1. August 2024

Anhebung der Fahr­preise zum 1. Ja­nu­ar 2025 beschlossen

Die Fahr­preise im VGN steigen zum 1. Ja­nu­ar 2025 um durch­schnitt­lich 6,28 Prozent. Das hat der Grund­ver­trags-Ausschuss mit den kreis­freien Städten und Land­kreisen im Ver­kehrs­ver­bund in seiner Sitzung am Mon­tag, 29. Juli beschlossen. Bereits Ende Juni erfolgte der Beschluss der Ge­sell­schafter­ver­samm­lung, dem Gremium der Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VGN. Hintergrund sind die für das Jahr 2025 prognostizierten Kostensteigerungen bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men sowie wegfallende Ausgleichsleistungen der öf­fent­lichen Hand für Vergünstigungen aus den zu­rück­lie­genden Jahren. 

Die jährlich not­wen­dige Anpassung der Fahr­preise berechnet sich nach dem MobiDex, einem Index, der zu gleichen Teilen die prognostizierten Kostensteigerungen der Ver­kehrs­un­ter­neh­men, wie auch die Einkommensentwicklung der privaten Haushalte einbezieht. Hinzu kommt ein erhöhter Finanzierungsbedarf durch frühere Entlastungen. So wurde 2020 auf die Anhebung der Fahr­preise verzichtet, ermöglicht durch eine Förderung des Freistaats Bayern und der Städte und Land­kreise im VGN. Diese Förderung fällt nun weg, weshalb die Anhebung nachgezogen werden muss.

 

Vergünstigungen müssen dauerhaft gefördert werden

Damit zeigt sich auf Verbundebene die gleiche Situation wie auch bei der bundesweiten Preisdiskussion um das D-Ticket: Preismildernde Maßnahmen und Vergünstigungen müssen möglichst dauerhaft gefördert werden, ansonsten kann der Ausgleich letztlich nur wieder über die Fahr­preise erfolgen.

„Viele Fahr­gäste profitieren heute von preislich ermäßigten Tickets. Dazu ge­hö­ren das 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de, das Deutschlandticket und das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket für Aus­zu­bil­den­de, Stu­die­rende und Frei­wil­li­gen­dienstleistende“, erklärt Anja Steidl, Ge­schäfts­füh­rerin VGN. „Die für Fahr­gäste sehr attraktiven Tickets führen jedoch zu Mindereinnahmen, die von der öf­fent­lichen Hand ausgeglichen werden müssen. Damit steigt die Ab­hän­gig­keit des ÖPNV von öf­fent­lichen Geldern er­heb­lich an. Gleichzeitig verringern sich die Handlungs-spielräume und die Planungssicherheit für die Ver­kehrs­un­ter­neh­men.“

 

Nur noch 30 Prozent Aufwandsdeckung durch Fahr­scheine

Der Aufwand für die Verkehrsleistungen im VGN erreichte im Jahr 2023 den Rekordwert von einer Milliarde Euro. Mit den Fahrgeldeinnahmen könnten die Ver­kehrs­un­ter­neh­men im Durchschnitt nur noch 30 Prozent der Aufwendungen decken. 2019 lag der Anteil noch bei 45 Prozent.

„Angesichts zunehmend leerer Kassen und steigender Kosten ist jetzt schon der Erhalt der vorhandenen Ver­kehrs­an­ge­bote eine enorme He­raus­for­de­rung. Und die noch immer ungewisse Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus, sorgt in der ge­samten Branche für Verunsicherung. Die Anpassung der Fahr­preise ist von daher leider unverzichtbar und stellt einen Beitrag zur Sicherung des ÖPNV dar“, so Steidl.

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