2. August 2022

9-Euro-Ticket: Er­stat­tung von 365-Euro-Tickets VGN und Se­mes­ter­ti­ckets in Papierform nur bis 31. Au­gust

Wer ein im Juni, Juli oder Au­gust gültiges 365-Euro-Ticket VGN oder Se­mes­ter­ti­cket Zu­satz­kar­te am Au­to­maten, in einer VGN-Verkaufsstelle oder beim Fahrper­sonal in Papierform gekauft hat, kann sich noch bis 31. Au­gust den Dif­fe­renz­be­trag erstatten lassen. Das zu­stän­dige Ver­kehrs­un­ter­neh­men erstattet den Kaufbetrag bis auf 9 Euro pro Monat. Dafür wenden sich Kundinnen und Kunden direkt vor Ort an das Ver­kehrs­un­ter­neh­men, bei dem sie das Ticket gekauft haben. Dort muss das Ticket vorgelegt werden. Ein Antragsdokument ist hierfür nicht nötig. Nach dem 31. Au­gust können keine Beträge mehr erstattet werden.

Digital gekaufte Tickets werden au­to­ma­tisch erstattet

Diese Re­ge­lung gilt nicht für Tickets, die über digitale Kanäle gekauft wurden. In diesem Fall wird der Kaufbetrag bis auf 9 Euro auf dem gleichen Zahlungsweg au­to­ma­tisch zurückerstattet, über den das Ticket gekauft wurde. Bei monatlicher Zahlung wird die Ab­bu­chung reduziert. Gleiches gilt für Abos: Auch hier wird der monatliche Ab­bu­chungsbetrag au­to­ma­tisch reduziert oder es erfolgt eine Rückzahlung bei jenen, die den Betrag auf einmal gezahlt haben.

Alle In­for­ma­ti­onen unter vgn.de/9-euro-ticket.

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