Gültigkeit der TagesTickets und Verkehr an den Feiertagen
Wer an Weihnachten Besuche oder Ausflüge mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen möchte, kann sich über die verlängerte Gültigkeit für TagesTickets doppelt freuen: An zusammenhängenden Feiertagen oder Wochenenden können sie maximal zwei Tage lang genutzt werden. Das heißt, ein am 25. Dezember gelöstes Tages Ticket gilt auch noch am 26. Dezember, ebenso wie das am Samstag, 27. Dezember gelöste Ticket am Sonntag, 28. Dezember genutzt werden kann. Heiligabend und Silvester gelten als Werktage, ein an diesen Tagen gelöstes TagesTicket gilt für einen Tag. Da der 1. Januar und der 6. Januar 2015 auf einen Donnerstag und einen Dienstag fallen, gilt an diesen Tagen das TagesTicket auch jeweils für einen Tag.
An Heiligabend und Silvester gilt grundsätzlich der Samstags-Fahrplan, an den Weihnachtsfeiertagen der Sonntags-Fahrplan. An Silvester gibt es ein zusätzliches Angebot bei den U-Bahnen, den S-Bahnen und den NightLinern. Alle Fahrtmöglichkeiten sind in den Fahrplänen und der elektronischen Fahrplanauskunft bereits enthalten. Fahrgäste können sich im Internet unter www.vgn.de, mit der für iOS, Android und Windows Phone erhältlichen App „Fahrplan & Tickets“ sowie auf der mobilen Internetseite m.vgn.de informieren.