17. Dezember 2014

Gül­tig­keit der TagesTickets und Verkehr an den Fei­er­tagen

Wer an Weih­nach­ten Besuche oder Ausflüge mit öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln un­ter­neh­men möchte, kann sich über die verlängerte Gül­tig­keit für TagesTickets doppelt freuen: An zu­sam­men­hän­genden Fei­er­tagen oder Wo­chen­en­den können sie maximal zwei Tage lang genutzt werden. Das heißt, ein am 25. De­zem­ber gelöstes Tages Ticket gilt auch noch am 26. De­zem­ber, ebenso wie das am Sams­tag, 27. De­zem­ber gelöste Ticket am Sonn­tag, 28. De­zem­ber genutzt werden kann. Heiligabend und Sil­ves­ter gelten als Werk­tage, ein an diesen Tagen gelöstes TagesTicket gilt für einen Tag. Da der 1. Ja­nu­ar und der 6. Ja­nu­ar 2015 auf einen Don­ners­tag und einen Diens­tag fallen, gilt an diesen Tagen das TagesTicket auch jeweils für einen Tag.

An Heiligabend und Sil­ves­ter gilt grund­sätz­lich der Sams­tags-Fahrplan, an den Weihnachtsfei­er­tagen der Sonn­tags-Fahrplan. An Sil­ves­ter gibt es ein zu­sätz­liches An­ge­bot bei den U-Bahnen, den S-Bahnen und den NightLinern. Alle Fahrt­mög­lich­keiten sind in den Fahrplänen und der elek­tro­nischen Fahr­plan­aus­kunft bereits enthalten. Fahr­gäste können sich im Internet unter www.vgn.de, mit der für iOS, Android und Windows Phone er­hält­lichen App „Fahrplan & Tickets“ sowie auf der mobilen In­ter­net­sei­te m.vgn.de informieren.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies