VGN stellt das Tarif-ABC vor: Neue Bezeichnungssystematik der Preisstufen – 4er-Ticket löst 5-Fahrten-Karte ab
Zum 1. Januar 2015 ordnet der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) die Bezeichnung der Preisstufen in den Stadtverkehren alphabetisch. In 20 Städten im VGN-Gebiet gelten dann in preislich absteigender Reihenfolge die Preisstufen A bis F.
Ziel der neuen Bezeichnung der Preisstufen ist es, die Struktur für Fahrgäste leichter verständlich zu machen. Der VGN-Tarif hat sich über viele Jahre hinweg entwickelt. Neue Städte und Regionen sind seit der Verbundgründung im Jahr 1987 hinzugekommen und wurden anhand der Tarifzonensystematik integriert. Um die Preise möglichst transparent und gerecht zu gestalten, richten sie sich grundsätzlich nach der Anzahl der befahrenen Zonen. Die auf den ersten Blick nicht ganz einfache Struktur hat das Ziel, jedem Fahrgast ein für seine speziellen Mobilitätsbedürfnisse geeignetes Ticket anzubieten. Für Gelegenheitskunden gibt es genauso attraktive Angebote wie für Vielfahrer.
Seit Einführung der Preisstufe A in Nürnberg und der Preisstufe Z in Fürth und Erlangen im Jahr 2012 gab es die Preisstufen Z, S, K und A – was wenig logisch erschien. Nachdem sich nun Bamberg zum 1. Januar 2015 nach einer Übergangsfrist auch im innerstädtischen Verkehr ganz dem VGN anschließt, war die Gelegenheit für eine Neuordnung günstig.
Ob innerhalb einer Stadt, über die Stadtgrenzen hinaus oder in der Region – Fahrgäste benötigen nur ein einziges Ticket. Dieses VGN-Prinzip hat natürlich weiterhin Bestand. Etwas deutlicher wird der Unterschied zwischen Fahrten im Stadt- und Regionalverkehr durch die neue Bezeichnungssystematik: Für Fahrten im Stadtgebiet von 20 Städten gelten ab Januar 2015 die Preisstufen A bis F. Damit ist es erstmals gelungen, das unterschiedliche Preisniveau einzelner Städte in ein einheitliches und übersichtliches System zu bringen. Fährt man über die Stadtgrenzen hinaus oder nur in der Region, gelten wie bisher Preisstufen bis 10.
Preisstufen A bis F
Mehr als zwei Drittel aller Fahrten im VGN finden ausschließlich in Städten statt. Welche Preisstufe ab Januar in welcher Stadt gilt, zeigt die Grafik im Überblick:
Für Fahrgäste in Nürnberg/Fürth/Stein gilt nach wie vor die Preisstufe A. Auch die Kurzstreckenregelung bleibt bestehen. Ein Einzelfahrschein für Erwachsene kostet ab Januar 2,60 Euro. Günstigste Alternative bleibt nach wie vor das JahresAbo. Monatlich kostet es 55,10 Euro, damit sind Fahrgäste für 1,81 Euro pro Tag mobil.
In Fürth löst im Januar die Preisstufe B die Zwischenpreisstufe Z ab. Es gibt weiterhin die Kurzstreckenregelung. Unabhängig von der geänderten Systematik kommt in Fürth die bereits 2010 vom Fürther Stadtrat beschlossene und 2014 bestätigte zweite Stufe der Preisanpassung zum Tragen. Ein Einzelfahrschein für Erwachsene kostet ab Januar 2,30
Euro. Das JahresAbo bietet für 1,49 Euro pro Tag, das sind monatlich 45,20 Euro, Mobilität innerhalb der Stadtgrenzen.
In Erlangen gilt ab Januar die Preisstufe C, die die Zwischenpreisstufe Z ablöst. Ein Einzelfahrschein für Erwachsene kostet dann 2,10 Euro. Weiterhin am günstigsten fährt man mit dem JahresAbo für 37,20 Euro pro Monat bzw. 1,22 Euro pro Tag.
Preisstufe D gilt in sechs Städten im VGN-Gebiet: Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Neumarkt und Schwabach. Hier kostet der Einzelfahrschein für Erwachsene ab Januar 1,80 Euro. Das JahresAbo bietet für 30,40 Euro oder 1,00 Euro pro Tag günstige Mobilität in diesen Städten.
Preisstufe E ist noch nicht belegt.
Elf Städte im VGN-Gebiet haben die Preisstufe F: Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Hersbruck, Herzogenaurach, Hirschaid, Lauf, Lichtenfels, Rothenburg, Treuchtlingen und Weißenburg. Ein Einzelfahrschein für Erwachsene kostet hier 1,30 Euro. Mit dem JahresAbo fährt man für 21,60 Euro im Monat oder 71 Cent pro Tag.
Im Regionalverkehr wird K zu 1
Für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus oder nur in der Region gelten wie bisher Preisstufen bis 10. Um in der Systematik zu bleiben, wird Preisstufe K im Regionalverkehr (für Fahrten innerhalb einer Tarifzone oder zweier benachbarter Teilzonen) in 1 umbenannt. Die übrigen Preisstufen richten sich nach der Anzahl der befahrenen Zonen. Wer also beispielsweise von Lauf nach Nürnberg fährt, benötigt ein Ticket der Preisstufe 4. Eine Alternative ist die 10er-Streifenkarte, auf der in diesem Fall vier Streifen zu entwerten wären. Für kurze Wege in der Region, also z.B. von Nürnberg Fischbach nach Feucht ist ein Ticket der Preisstufe 1 zu lösen oder ein Feld auf dem neuen 4er-Ticket der Preisstufe 1 zu stempeln.
Teilbares Ticket für Familie und Freunde
Neu ist das teilbare 4er-Ticket im Scheckkartenformat, das ab Januar die 5er-Streifenkarte ersetzt. Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu Verwechslungen der 10er-Streifenkarte und der 5-Fahrten-Karte kam, sorgt das neue 4er-Ticket für Klarheit. Die Vorteile gegenüber der bisherigen Mehrfahrtenkarte liegen unter anderem darin, dass das neue 4er-Ticket teilbar ist. So sind zwei oder mehr Personen unabhängig voneinander mobil. Zum anderen bleibt bei jeweils zwei Hin- und Rückfahrten kein freies Entwertungsfeld mehr übrig. Auf Scheckkartengröße gefaltet, passt das Ticket gut ins Portemonnaie. Und es ist nicht mehr mit der 10er-Streifenkarte zu verwechseln. Das 4er-Ticket gibt es für Kinder und Erwachsene in den Preisstufen A bis F, 1 und für Kurzstrecken in Nürnberg/Fürth/Stein. Der Rabatt gegenüber Einzelfahrscheinen bleibt erhalten bzw. wird teilweise sogar noch etwas größer. In Preisstufe A kostet es beispielsweise 9,80 Euro.
Tarifanpassung und Verbundraumerweiterung zum 1. Januar
Wie bereits angekündigt, erfordert die Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen im VGN für das Jahr 2015 eine durchschnittliche Tarifanpassung um 2,99 Prozent. So kostet beispielsweise das Jahres-Abo der Preisstufe A für Nürnberg/Fürth/Stein dann 55,10 Euro statt 53,30 Euro pro Monat. Unverändert bleibt der Preis für NürnbergPass-Inhaber bei 30,80 Euro für die Monatswertmarke. Die verbundweit gültige 9-Uhr-MobiCard kostet ab Januar 92,50 Euro und damit 2,70 mehr als bisher. Die verbundweit gültige Variante des beliebten TagesTickets verteuert sich um 50 Cent auf 18,00 Euro. Angesichts der Größe des Verbundgebietes – es entspricht einem Fünftel der Fläche des Freistaats – und der Gültigkeit für bis zu sechs Personen sowie an zwei Tagen am Wochenende bleibt der Preis weiterhin sehr attraktiv. Im Übrigen können Fahrgäste ab Januar mit ihrem VGN-Ticket noch weiter fahren. Durch die Integration des Landkreises Lichtenfels sind Ausflugsziele wie Vierzehnheiligen, Kloster Banz oder Bad Staffelstein dann zum günstigen VGN-Tarif zu erreichen.
Informationen für Fahrgäste
Informationen über das neue 4er-Ticket, die Preisstufen A bis F, neue Fahrpreise und neue Ausflugsziele im VGN sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Fahrgäste im Internet unter www.vgn.de/tarif2015. Die mobile Webseite ist unter mobil.vgn.de abrufbar. Diese Auskunftsmedien und die neue kostenlose App Fahrplan & Tickets für Android, iOS und Windows Phone stehen ebenso wie die elektronische Fahrplanauskunft rund um die Uhr zur Verfügung. Persönliche Beratung gibt es zu den Öffnungszeiten beim VGN, in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen und am VGN Info-Telefon unter 0911 27075-99. Darüber hinaus informiert der VGN mit Anzeigen in den Tageszeitungen, Hörfunkspots, Plakatmotiven an den Haltestellen und auf den InfoScreens in den Fahrzeugen. Wer sich nicht sicher ist, welche Preisstufe für die jeweilige Fahrt gilt: Am Automaten oder bei der elektronischen Fahrplanauskunft wird automatisch für jede Strecke der richtige Preis berechnet. Spätestens ab Anfang Dezember sind die ab Januar gültigen Preise im Auskunftssystem hinterlegt.