VGN und OBs: „Freie Fahrt“ für Semesterticket
Nach intensiven Gesprächen zwischen Studierenden, Studentenwerk, Hochschulen, dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und den Kommunen ist der Durchbruch beim Angebot für ein Semesterticket geschafft. Alle Beteiligten haben sich auf ein Angebot geeinigt, das den Studierenden der Hochschulen in Erlangen, Nürnberg und Fürth im Januar 2015 zur Urabstimmung vorgelegt werden soll.
„Nach jahrelangen Verhandlungen ist es nun gelungen, ein attraktives Angebot für die Studierenden vorzulegen. 24-Stunden-Mobilität im gesamten Verkehrsverbund zum Preis von nicht einmal zwei Butterbrezen am Tag, das ist ein guter Baustein für den Hochschulstandort Metropolregion Nürnberg“, so die Einschätzung des Nürnberger Oberbürgermeisters Ulrich Maly. „Die Wissenschaftsregion rückt durch das neue Semesterticket enger zusammen, wobei sowohl die Studierenden als auch die Umwelt erheblich profitieren“, freut sich auch Fürths OB Thomas Jung. „Den Schwung aus den Verhandlungen wollen wir jetzt gemeinsam nutzen, um bei den Studierenden für eine Zustimmung zu werben“, wirbt ebenfalls Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik für das gemeinsam erarbeitete Modell. VGN-Geschäftsführer Jürgen Haasler ergänzt: „Wir sind der Einführung eines Semestertickets einen deutlichen Schritt näher gekommen. Wir danken allen, die sich in das Projekt eingebracht haben, vor allem der Politik für die zugesagte Bereitschaft, nicht vermeidbare finanzielle Risiken mitzutragen und den Verkehrsunternehmen, die diese Idee mitgehen.“
Das für den gesamten VGN gültige Semesterticket besteht aus einem Basis- und einem Zusatzticket und beinhaltet eine kaufquotenabhängige Rabattkomponente (Anreizmodell). Für das Basisticket ist von allen Studierenden obligatorisch ein „Sockelbetrag“ zu entrichten. Zum geplanten Einführungszeitpunkt, dem Wintersemester 2015/2016, liegt er bei 65 Euro pro Semester. Damit erhalten alle Studierenden eine Fahrtberechtigung für den gesamten Verbundraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie samstags, sonntags und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Alle Studierenden haben die Möglichkeit, zum Preis von 193 Euro ein Zusatzticket zu erwerben, das eine tageszeitlich unbegrenzte Nutzung im gesamten Verkehrsverbund ermöglicht.
Nutzbar mit beiden Tickets sind im drittgrößten Verbund Deutschlands alle Busse und Bahnen in der zweiten Klasse, wobei zuschlagspflichtige Verkehrsmittel wie bei den übrigen Zeitkartenangeboten im VGN einen Zuschlag erfordern. In der Summe liegt der Betrag für den vollen Leistungsumfang bei 258 Euro pro Studienhalbjahr. Das sind 43 Euro pro Monat oder 1,41 Euro pro Tag. Damit existiert im VGN kein günstigeres Zeitkartenangebot für die verbundweite Nutzung. Eine Berechtigten-Altersgrenze ist nicht vorgesehen.
Bei der Preisgestaltung waren verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Nach Vorgabe des Studentenwerks muss die Höhe des Sockelbetrags unterhalb einer Zumutbarkeitsgrenze von derzeit 65,12 Euro liegen, um dem Risiko einer erfolgreichen Klage gegen den obligatorischen Sockelbetrag aus dem Weg zu gehen. Weiterhin sind die Verbundregeln zu berücksichtigen. Demnach dürfen keine Tarifangebote gemacht werden, die zu Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen führen würden, es sei denn, ein Dritter übernimmt den Verlustausgleich. Einige Kommunen haben sich – vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Entscheidungsgremien – bereit erklärt, eine Ausfallbürgschaft für die Startphase zu übernehmen. Sie garantiert den Einführungspreis für das Semesterticket. Für den Fall, dass weniger Studierende das Zusatzticket erwerben als für den Preisansatz notwendig, können dadurch entstehende Verluste der Verkehrsbetriebe durch die Ausfallbürgschaft ausgeglichen werden. Sie würde rund 1,7 Millionen Euro für ein Jahr betragen und anteilig von den Städten Nürnberg, Erlangen und Fürth sowie voraussichtlich von fünf Landkreisen übernommen werden. Eine dauerhafte Bürgschaft für das Semesterticket kann und wird durch die Kommunen nicht gegeben, was bei Unterschreiten der kalkulatorischen Kaufquote entsprechende Auswirkungen auf die künftige Preisgestaltung hätte.
Das oben genannte Anreizmodell eröffnet zudem preismindernde Möglichkeiten bei der Preisfortschreibung. Sollte die Nachfrage die kalkulatorische Kaufquote übertreffen, würde dies anteilig preismindernd in die Kalkulation des Semestertickets für die folgenden beiden Semester einfließen – ein einmaliger Mechanismus im VGN.