Innovativer Ansatz im Nahverkehrsplan
Künftig gilt der Stundentakt in den Haupt- und Nebenverkehrszeiten als Standard im gesamten Landkreisgebiet. Im Verdichtungsraum wird dieser als regulärer Buslinienverkehr angeboten, in den Gemeinden des ländlichen Raumes in Form von Bedarfsverkehren. In der Schwachverkehrszeit am Abend steht der Bevölkerung bedarfsorientiert ein zweistündliches Fahrtenangebot zur Verfügung. Für den Fall, dass einzelne Bedarfsfahrten dauerhaft nachgefragt werden, sollen diese in reguläre Busfahrten umgewandelt werden. Das neue Stundentakt-Modell wird sukzessive mit den Ausschreibungen von Linienbündeln umgesetzt. Die Finanzierung dieses Grundangebots übernimmt zu 100 Prozent der Landkreis. Wenn Kommunen darüber hinaus ihrer Bevölkerung einen dichteren Takt bieten wollen, haben sie das zusätzliche Angebot zu finanzieren. So verdichtet zum Beispiel die Stadt Hersbruck den Fahrplan des Stadtverkehrs in der Hauptverkehrszeit auf einen Halbstundentakt. Von der Stadt Lauf a. d. Pegnitz wird auf deren Stadtbuslinien tagsüber ein durchgehender 20- bzw. 30-Minuten-Takt kofinanziert.
Neue Expressbuslinien
Als zweite bedeutsame Neuerung im Nahverkehr hat der Kreistag die Einführung von zwei Expresslinien beschlossen. Während das Kreisgebiet durch die in Ost-West-Richtung verlaufenden Schienenstrecken hervorragend erschlossen wird, sind die bestehen Verbindungen zwischen dem nördlichen und südlichen Kreisgebiet zeitaufwändig, zum Teil erfordern sie einen Umweg über Nürnberg. Zwei beschleunigte Expresslinien sollen nun das Angebot auf diesen Relationen verbessern. Die erste Linie 332E zwischen Lauf und Altdorf ging bereits im September 2019 an den Start. Bei entsprechendem Erfolg soll auch die zweite Expresslinie von Hersbruck nach Altdorf realisiert werden. Die Kosten für beide Linien trägt der Landkreis. Auch auf den Expresslinien werden, wie überall im Landkreis, moderne und barrierefreie Niederflurbusse im Landkreisdesign mit dem grünen Streifen unterwegs sein. Die Busse verfügen neben einer Klapprampe auch über eine Freifläche für Rollstühle und Kinderwagen.