Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief

PERSONEN 1 Per­son
GELTUNGSDAUER Rund um die Uhr
GÜLTIGKEIT Deutsch­land­weit im Nah­ver­kehr
Weiteres
  • keine Mitnahme, nicht über­trag­bar
  • Kündigung monatlich möglich
PREIS

29€ pro Ka­len­der­mo­nat

Das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket ist da!

Das Er­mä­ßi­gungsticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket - nur zum reduzierten Preis. Damit fährst du bundesweit im Nah­ver­kehr für nur 29 Euro.

Seit dem 01. Sep­tem­ber 2023 können Aus­zu­bil­den­de und Frei­wil­li­gen­dienstleistende das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket) er­hal­ten.

Vertriebswege

Hier gibt es das Ticket

Aus­zu­bil­den­de, Frei­wil­li­gen­dienstleistende sowie Be­am­ten­an­wär­terinnen und -anwärter im VGN können das ermäßigte Deutschland­ticket über folgende Wege er­wer­ben:

über den VGN On­line­shop als HandyTicket

über den On­line­shop der infra fürth als Chipkarte

in der App »VGN Fahrplan & Tickets« als HandyTicket

in der App »Nürn­bergMOBIL« als HandyTicket

In den Er­wei­te­rungsgebieten

In­ner­halb des VGN wird das Ticket nur für Berechtigte des Ver­bund­ge­bietes verkauft.

Alle Infos zum Er­mä­ßi­gungsticket für Stu­die­rende gibt es hier.

Nachweisformular

Nach­weisformular zur Be­rech­ti­gungsprüfung

01.12.2023
Nach­weisformular zum bay. Er­mä­ßi­gungsticket
Das Nach­weisformular ist Auszufüllen und beim Bestellvorgang als Foto oder Scan hochzuladen. (© Bahnland Bayern)

Links

Weiterführende Links

FAQ

Fragen und Antworten

Berechtigt sind alle Aus­zu­bil­den­den, Frei­wil­li­gen­dienstleistenden, Be­am­ten­an­wär­terinnen und -anwärter deren gemeldeter Hauptwohnsitz oder der Schul-/Dienstort in Bayern liegt, sowie Stu­die­rende mit Studienort in Bayern.

Der Vertrieb erfolgt in­ner­halb des Ver­kehrs­ver­bundes Groß­raum Nürn­berg (VGN) nur für oben genannte Berechtigte des be­ste­henden VGN-Gebietes. Per­so­nen au­ßer­halb des VGN-Gebietes er­hal­ten das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket nicht beim VGN.

Als Nach­weis für Aus­zu­bil­den­de, Frei­wil­li­gen­dienstleistende, Be­am­ten­an­wär­terinnen und -anwärter ist der bayernweit einheitliche Vordruck „Bestätigung der An­spruchsbe­rech­ti­gung für das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket für Aus­zu­bil­den­de, Stu­die­rende und Frei­wil­li­gen­dienstleistende“ auszufüllen. Dieser muss von der Bildungseinrich­tung (Schule), der Dienststelle oder vom ent­spre­chenden Träger be­stä­tigt werden. Eine Bestätigung durch die Aus­bil­dungs­stätte wird nicht an­er­kannt.

Bitte schicken Sie Ihre Be­stel­lung mind. 14 Tage vor gewünschtem Gül­tig­keits­beginn ab, damit das verkaufende Ver­kehrs­un­ter­neh­men genügend Zeit hat, Ihren Nach­weis zu prüfen. Andernfalls kann der pünkt­liche Start Ihres Ticket-Abos nicht garantiert werden.

Als Nach­weis für Aus­zu­bil­den­de, Frei­wil­li­gen­dienstleistende, Be­am­ten­an­wär­terinnen und -anwärter ist der bayernweit einheitliche Vordruck »Bestätigung der An­spruchsbe­rech­ti­gung für das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket für Aus­zu­bil­den­de, Stu­die­rende und Frei­wil­li­gen­dienstleistende« auszufüllen. Dieser muss von der Bildungseinrich­tung (Schule), der Dienststelle oder vom ent­spre­chenden Träger be­stä­tigt werden. Eine Bestätigung durch die Aus­bil­dungs­stätte ist nicht zulässig.

Das Nach­weisformular ist beim Bestellvorgang als Foto oder Scan hochzuladen.

Bei Stu­die­renden wird die Be­rech­ti­gung au­to­ma­tisch geprüft. Wir informieren hierzu in Kürze.

Wer berechtigt ist, aber bereits ein laufendes VGN-Abo, Deutschlandticket oder 365-Euro-Ticket hat, muss das Ticket recht­zei­tig kündigen und das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket neu abschließen.

Es erfolgt keine au­to­ma­tische Umstellung.

Detaillierte In­for­ma­ti­onen zum bay­e­rischen Er­mä­ßi­gungsticket für Stu­die­rende sind unter www.vgn.de/ermaessigungsticket-studi zu finden.

Das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket.
Dement­spre­chend hat das bay­e­rische Staatsministerium auch die Berechtigten für das Er­mä­ßi­gungsticket festgelegt.
Schülerinnen und Schüler werden aus diesem Be­rech­ti­gungskreis derzeit aus­ge­schlos­sen. Inwieweit es in naher Zukunft eine Lösung für Schülerinnen und Schüler geben wird, liegt in der Ent­schei­dungskompetenz des Freistaates Bayern.

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