Gültigkeit der TagesTickets an Ostern
Wer an Ostern einen Ausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen möchte, kann die TagesTickets des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) wahlweise am Samstag und Sonntag (23./24. April) oder Sonntag und Montag (24./25. April) nutzen, also jeweils zwei Tage lang.
Regulär gelten die VGN-TagesTickets für einen Tag oder ein ganzes Wochenende. Folgt auf einen Sonntag ein Feiertag, so wird auch dieser in die Zwei-Tage-Regelung einbezogen. Am Karfreitag gelöste Tickets sind nur für diesen Tag gültig.