18. Januar 2022

365-Euro-Ticket VGN im ge­samten VGN kommt vorerst nicht

Die Einführung eines 365-Euro-Tickets im ge­samten Gebiet des VGN ist unter den gegebenen Rah­men­be­din­gungen zum 1. Ja­nu­ar 2023 nicht zu realisieren. Sie würde auch nicht die erforderliche Zu­stim­mung aller Verbundpartner finden. So lautet der Beschluss der Städte und Land­kreise im Grund­ver­trags-Ausschuss des VGN aus der Sitzung vom 16. De­zem­ber 2021.

Mit Blick auf den Klimaschutz und die dafür not­wen­dige Verkehrswende wäre aus ihrer Sicht ein Ge­samtkonzept not­wen­dig, das zudem einer ausreichenden Finanzierung bedarf. Ein solches Konzept beinhaltet sowohl den konsequenten Ausbau der Ver­kehrs­an­ge­bote als auch zu­sätz­liche At­trak­ti­vi­tätssteigerungen. Dazu ge­hö­ren weitere Erleichterungen beim Zugang zum ÖPNV wie auch tarifliche Verbesserungen. Die Abstimmung zu einem ge­mein­samen Konzept über­nimmt nun die Ver­bund­ge­sell­schaft im Rahmen ihrer laufenden Strategieplanung. Sie ist zudem beauftragt, gegenüber der Bay­e­rischen Staatsregierung das Ziel der Verbundpartner zur Stärkung des ÖPNV zu bekräftigen und die hierfür not­wen­dige finanzielle Unterstützung anzufragen.

Das vorliegende Gutachten 365-Euro-Tickets im VGN zeigt, dass die Einführung der ermäßigten Jah­res­kar­te einen er­heb­lichen finanziellen Einsatz erfordern würde. Am Volumen und der Qualität des Ver­kehrs­an­ge­bots würde sich dadurch substanziell nichts ändern. Im Hinblick auf die Verkehrswende wäre aber gerade der Ausbau der Fahr­ten­an­gebote, – vor allen Dingen in der Region – eine zwingende Voraussetzung.

Für die Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VGN hätte ein 365-Euro-Ticket er­heb­liche Minderungen der Fahrgeldeinnahmen zur Folge. Diese wären von den Städten und Land­kreisen voll­stän­dig auszugleichen. Das ginge jedoch nicht mit einem ein­ma­ligen finanziellen Kraftakt, sondern die Ausgleichsleistungen müssten auch dauerhaft sichergestellt werden. Angesichts weiter steigender Kosten für die Verkehrsleistungen wäre zudem eine Dynamisierung des Ausgleichs vorzusehen. Solange diese grundlegenden Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann ein Beschluss zur Einführung eines 365-Euro-Tickets im ge­samten VGN nicht gefasst werden.

Ergänzend zur vorliegenden Studie zum 365-Euro-Ticket hat die Stadt Nürn­berg das Gutachterbüro mit der Untersuchung zweier weiterer Modellva­ri­an­ten beauftragt. Diese sehen eine Gül­tig­keit des Tickets nur im Stadt­ge­biet Nürn­berg oder im Bereich der Preis­stufe A vor. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen von der Stadt Nürn­berg zu bewerten sein.

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