14. März 2016

VGN strebt weitere Verbesserungen der Ver­kehrs­an­ge­bote in der Region an

Mit dem positiven Bürgerentscheid zur Stadt-Umland-Bahn in Erlangen vor gut einer Woche wurden die Weichen gestellt, um mehr Verkehr in der Me­tro­pol­re­gi­on Nürn­berg auf den ÖPNV zu verlagern. Auch der bisherige Ausbau des S-Bahn-Netzes hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Ver­kehrs­an­ge­bote und Erhöhung der Fahr­gast­zahlen im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) geführt. „Doch auch mit weiteren Projekten und Initiativen sind wir dabei, die An­ge­botsqualität zu erhöhen und den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Voraussetzung sind al­ler­dings die angemessene Ausstattung mit finanziellen Mitteln sowie eine stärkere Beteiligung unseres Raumes an den landesweiten Planungen. Die Ver­bund­ge­sell­schaft sowie der Zweck­ver­band des VGN sind dazu in guten Gesprächen mit dem Freistaat Bayern und der Bay­e­rischen Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft“, berichtet Ge­schäfts­füh­rer Andreas Mäder bei der Jahrespressekonferenz des VGN am Mon­tag, 14. März 2016. Beispiele sind die Umsetzung der Nah­ver­kehrspläne von Städten und Land­kreisen und deren Finanzierung, die Verknüpfung der Ver­kehrs­trä­ger und In­for­ma­ti­onssysteme sowie der bar­ri­e­re­freie Ausbau von Bahn­sta­ti­onen in der Region, insbesondere au­ßer­halb des S-Bahnnetzes. „Anders als die großen Projekte finden diese Planungen weniger im Blick der breiten Öf­fent­lichkeit statt, sie stehen ihnen in puncto Bedeutung und Nachhaltigkeit aber in nichts nach. Unser Ziel ist es den ÖPNV weiterhin zukunftsfähig zu gestalten“, so Mäder weiter.

Land­kreise streben höheren Stan­dard im ÖPNV an

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und einer drohenden Abwan­de­rung von Bevölkerungsgruppen ist es den Land­kreisen wichtig ihren Bewohnern auch in Zukunft attraktive Lebensbedingungen zu schaffen, wie es dem Ziel des Freistaats von gleichwertigen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum entspricht. Deshalb verankern die Land­kreise und auch Städte wie Ans­bach, Neumarkt oder Schwabach einen höheren Stan­dard für den ÖPNV in ihren Nah­ver­kehrsplänen. Kriterien zur Bewertung und Planung der Ver­kehrs­an­ge­bote gibt die Bay­e­rische Leitlinie zur Nahver­kehrs­pla­nung, etwa für die Bedienungshäufigkeit, die Erschließung durch Hal­te­stel­len oder die Erreichbarkeit zentraler Orte. Dazu bietet die Leitlinie Emp­feh­lungen für die so genannte ausreichende Verkehrsbedienung: den Grenzwert, der einem Mindeststan­dard für den ÖPNV entspricht und den Richtwert, der auf ein gutes Ver­kehrs­an­ge­bot abzielt. Im Sinne ihrer Bevölkerung orientieren sich die Auf­ga­ben­träger an diesem höheren Stan­dard.

Die Erfahrung aus den 16 Nah­ver­kehrsplänen, die der Ver­kehrs­ver­bund in den letzten Jahren ge­mein­sam mit den jeweiligen Land­kreisen und Städten erarbeitet hat, zeigt, dass die not­wen­digen Verbesserungen im Ver­kehrs­an­ge­bot wegen der begrenzten Mittel nur schrittweise und zum Teil gar nicht realisiert werden konnten. Die Auf­ga­ben­träger finanzieren ihren Nah­ver­kehr überwiegend mit eigenen Haushaltsmitteln sowie mit den ÖPNV-Zuweisungen, die der Freistaat jährlich zur Ver­fü­gung stellt. Zum Beispiel hat der Re­gie­rungs­be­zirk Mit­tel­fran­ken, der voll­stän­dig im VGN liegt, im vergangenen Jahr knapp 3,9 Mil­li­onen Euro ÖPNV-Zuweisungen für das Gebiet au­ßer­halb der Städteachse Nürn­berg-Fürth-Erlangen er­hal­ten. Mit den verfügbaren Geldern decken die Auf­ga­ben­träger die Ausgaben für das bereits vorhandene Ver­kehrs­an­ge­bot ab, zu­sätz­liche Verbesserungen können – abhängig von der jeweiligen Haushaltslage – aber nur in Teilen bzw. gar nicht umgesetzt werden. Zwischen der Verkehrsversorgung, die sich die Auf­ga­ben­träger und auch der Freistaat vorstellen und der tatsächlichen Förderung klafft eine deutliche finanzielle Lücke.

Den not­wen­digen zu­sätz­lichen Finanzbedarf für die Umsetzung des Richtwerts vor allem im Re­gi­o­nal­bus­ver­kehr (ohne Städteachse und Raum Amberg-Sulzbach) hat der VGN in einer Analyse grob ermittelt. Um ein Ver­kehrs­an­ge­bot von der Qualität des Richtwertes nach der Bay­e­rischen Leitlinie zu erreichen, wäre eine Erhöhung der Zuweisungen des Freistaats in Höhe von 3 bis 4,5 Mil­li­onen Euro erforderlich. Über diese Überlegung und die Ergebnisse der Analyse hat der Ver­kehrs­ver­bund im No­vem­ber das Bay­e­rische Verkehrsministerium informiert. Unterstützt wurde die Initiative durch mehrere Land­kreise und kreis­freie Städte, die sich zum Teil auch direkt an den zu­stän­digen Staatsminister Joachim Herrmann gewandt haben. Dieser hat bereits zugesagt, sich für eine bessere Finanzausstattung des ÖPNV einzusetzen. Ob der Freistaat in naher Zukunft eine Erhöhung und auch weitere Dynamisierung der Mittel beschließen wird, bleibt vorerst offen. Not­wen­dig wäre sie für den Ausbau und im ländlichen Raum zunehmend für den Erhalt eines zukunftsfähigen ÖPNV.

Vernetzte Mo­bi­li­tät bei Park + Ride

Gute Aussichten haben der VGN und der Münchner Ver­kehrs­ver­bund (MVV) mit je einem Modellprojekt die Möglichkeiten der Verkehrslenkung im Einzugsbereich von Schie­nen­stre­cken und P+R-Plätzen zu nutzen. Ziel ist es, mit intelligenten Lösungen die Park­platzkapazitäten an den Hal­te­punkten zu nutzen, ähnlich wie das schon in vielen Innenstädten funktioniert. Über die Aus­kunfts­sys­teme der Ver­kehrs­ver­bün­de und des Freistaats, Smart­phone-Apps und Navigationsgeräte wäre eine Echt­zeitin­for­ma­ti­on zur Auslastung der ver­schie­denen Anlagen möglich. Mit den vorhandenen Daten könnte außerdem der Er­wei­te­rungsbedarf bei P+R-Plätzen stetig geprüft werden. Soweit bauliche Er­wei­te­rungen vorerst nicht möglich sind, könnten Eng­päs­se durch die Verkehrslenkung ausgeglichen werden. Bei Staus auf nahe gelegenen Autobahnen und Bun­des­stra­ßen oder hoher Feinstaubbelastung in der In­nen­stadt könnten Pendler frühzeitig auf die S-Bahn-Hal­te­punkte verwiesen werden. Im VGN soll wegen der Ver­kehrs­be­las­tung auf der A6 sowie der B14 zwischen Ans­bach und Nürn­berg die S4 Ans­bach – Nürn­berg als Testkorridor dienen.

Im vergangenen Jahr hatte die Oberste Baubehörde im Bay­e­rischen Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr den Arbeitskreis „Vernetzte Mo­bi­li­tät“ ins Leben gerufen. Ge­mein­sam mit vielen Vertretern aus Verkehrswesen und Wissenschaft sind die beiden Ver­kehrs­ver­bün­de an dieser Initiative beteiligt. Sie hoffen nun, für ihre jeweiligen Pi­lot­pro­jekte die erforderlichen Mittel zu er­hal­ten. Die Ent­schei­dung darüber hängt von den Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 des Freistaats ab.

Bar­ri­e­re­frei­heit an Bahn­sta­ti­onen

Gut steht es um die Bar­ri­e­re­frei­heit im Nürn­berger S-Bahn-Netz. Von den künftig 83 Sta­ti­onen sind heute schon 78 mit Aufzügen oder Rampen bar­ri­e­re­frei ausgebaut oder werden es in naher Zukunft sein. Dann ist auch der Ein- und Ausstieg zwischen Bahn­steig und Fahr­zeug überall niveaugleich, also ohne Hö­hen­un­ter­schied möglich. Freistaat und Bund haben sich in den vergangenen Jahren dafür stark engagiert und Fördermittel be­reit­ge­stellt.

Der Zweck­ver­band des VGN, in dem die kreis­freien Städte und Land­kreise vertreten sind, drängt darauf, dass auch die anderen Sta­ti­onen im Re­gi­o­nal­ver­kehr au­ßer­halb des S-Bahn-Netzes ent­spre­chend ausgebaut werden. Denn von den 245 Bahn­sta­ti­onen im VGN, das ist ein Viertel aller Bahn­hö­fe und Sta­ti­onen in Bayern, werden 167 vom Re­gi­o­nal­ver­kehr bedient. Rund drei Viertel von ihnen, nämlich 123 Hal­te­punkte, warten noch auf einen bar­ri­e­re­freien Ausbau.

In der Vergangenheit konnte der ZVGN die regionalen Interessen in die Ausbauplanungen einbringen. Denn bis 2009 gab es das so genannte 90-Mil­li­onen-DM-Programm, mit dem das Land Bayern ge­mein­sam mit der Bahn den Ausbau förderte. Durch das Auslaufen des Programms ist die weitere Beteiligung des VGN an den Ent­schei­dungen von Ministerium, Deutscher Bahn und Bay­e­rischer Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft jedoch ins Stocken geraten. Die Vorsitzenden des Zweck­ver­bandes haben in den letzten Jahren eine stärkere Beteiligung des VGN an den Planungen gefordert. Die Hoffnungen liegen nun darin, dass die Verantwortung für das ge­samte Verkehrswesen des Freistaats mittlerweile im Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr quasi unter einem Dach vereint ist und so die frühzeitige Einbindung des ZVGN eher ermöglicht werden kann.

In den Startlöchern steht der VGN nun mit einer detaillierten Projektliste, die den Ausbaubedarf dokumentiert. Sie enthält eine Übersicht zu fast 50 Sta­ti­onen im Ver­bund­ge­biet, bei denen Bedarf am bar­ri­e­re­freien Ausbau oder an weiteren Verbesserungen besteht. „Uns ist klar, dass kaum ausreichend Mittel für unsere ge­samte Liste zur Ver­fü­gung stehen werden. Deshalb erarbeiten wir ge­mein­sam mit dem Ministerium, der Bay­e­rischen Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft und DB Sta­ti­on & Service an einer Einstufung nach Prioritäten“, berichtet Mäder. Dabei werden zum Beispiel die Zahl der Ein- und Aussteiger oder die Nähe von Einrich­tungen für mo­bi­li­täts­ein­ge­schränkte Menschen berück­sichtigt. Neben dem Wunsch nach Förderung sieht er aber auch die Städte und Ge­mein­den in der Pflicht. Denn die Erfahrung zeigt, dass häufig kurz­fris­tig Fördermittel aus nicht ausgeschöpften Programmen zur Ver­fü­gung stehen. Dafür muss man recht­zei­tig seinen Bedarf dokumentiert haben und zumindest mit Entwurfsplanungen in Vorleistung gehen. Der ZVGN be­schäf­tigt sich in seiner Sitzung am Diens­tag, 15. März 2015 mit diesem Thema.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies