VGN strebt weitere Verbesserungen der Verkehrsangebote in der Region an
Mit dem positiven Bürgerentscheid zur Stadt-Umland-Bahn in Erlangen vor gut einer Woche wurden die Weichen gestellt, um mehr Verkehr in der Metropolregion Nürnberg auf den ÖPNV zu verlagern. Auch der bisherige Ausbau des S-Bahn-Netzes hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsangebote und Erhöhung der Fahrgastzahlen im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) geführt. „Doch auch mit weiteren Projekten und Initiativen sind wir dabei, die Angebotsqualität zu erhöhen und den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Voraussetzung sind allerdings die angemessene Ausstattung mit finanziellen Mitteln sowie eine stärkere Beteiligung unseres Raumes an den landesweiten Planungen. Die Verbundgesellschaft sowie der Zweckverband des VGN sind dazu in guten Gesprächen mit dem Freistaat Bayern und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft“, berichtet Geschäftsführer Andreas Mäder bei der Jahrespressekonferenz des VGN am Montag, 14. März 2016. Beispiele sind die Umsetzung der Nahverkehrspläne von Städten und Landkreisen und deren Finanzierung, die Verknüpfung der Verkehrsträger und Informationssysteme sowie der barrierefreie Ausbau von Bahnstationen in der Region, insbesondere außerhalb des S-Bahnnetzes. „Anders als die großen Projekte finden diese Planungen weniger im Blick der breiten Öffentlichkeit statt, sie stehen ihnen in puncto Bedeutung und Nachhaltigkeit aber in nichts nach. Unser Ziel ist es den ÖPNV weiterhin zukunftsfähig zu gestalten“, so Mäder weiter.
Landkreise streben höheren Standard im ÖPNV an
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und einer drohenden Abwanderung von Bevölkerungsgruppen ist es den Landkreisen wichtig ihren Bewohnern auch in Zukunft attraktive Lebensbedingungen zu schaffen, wie es dem Ziel des Freistaats von gleichwertigen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum entspricht. Deshalb verankern die Landkreise und auch Städte wie Ansbach, Neumarkt oder Schwabach einen höheren Standard für den ÖPNV in ihren Nahverkehrsplänen. Kriterien zur Bewertung und Planung der Verkehrsangebote gibt die Bayerische Leitlinie zur Nahverkehrsplanung, etwa für die Bedienungshäufigkeit, die Erschließung durch Haltestellen oder die Erreichbarkeit zentraler Orte. Dazu bietet die Leitlinie Empfehlungen für die so genannte ausreichende Verkehrsbedienung: den Grenzwert, der einem Mindeststandard für den ÖPNV entspricht und den Richtwert, der auf ein gutes Verkehrsangebot abzielt. Im Sinne ihrer Bevölkerung orientieren sich die Aufgabenträger an diesem höheren Standard.
Die Erfahrung aus den 16 Nahverkehrsplänen, die der Verkehrsverbund in den letzten Jahren gemeinsam mit den jeweiligen Landkreisen und Städten erarbeitet hat, zeigt, dass die notwendigen Verbesserungen im Verkehrsangebot wegen der begrenzten Mittel nur schrittweise und zum Teil gar nicht realisiert werden konnten. Die Aufgabenträger finanzieren ihren Nahverkehr überwiegend mit eigenen Haushaltsmitteln sowie mit den ÖPNV-Zuweisungen, die der Freistaat jährlich zur Verfügung stellt. Zum Beispiel hat der Regierungsbezirk Mittelfranken, der vollständig im VGN liegt, im vergangenen Jahr knapp 3,9 Millionen Euro ÖPNV-Zuweisungen für das Gebiet außerhalb der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen erhalten. Mit den verfügbaren Geldern decken die Aufgabenträger die Ausgaben für das bereits vorhandene Verkehrsangebot ab, zusätzliche Verbesserungen können – abhängig von der jeweiligen Haushaltslage – aber nur in Teilen bzw. gar nicht umgesetzt werden. Zwischen der Verkehrsversorgung, die sich die Aufgabenträger und auch der Freistaat vorstellen und der tatsächlichen Förderung klafft eine deutliche finanzielle Lücke.
Den notwendigen zusätzlichen Finanzbedarf für die Umsetzung des Richtwerts vor allem im Regionalbusverkehr (ohne Städteachse und Raum Amberg-Sulzbach) hat der VGN in einer Analyse grob ermittelt. Um ein Verkehrsangebot von der Qualität des Richtwertes nach der Bayerischen Leitlinie zu erreichen, wäre eine Erhöhung der Zuweisungen des Freistaats in Höhe von 3 bis 4,5 Millionen Euro erforderlich. Über diese Überlegung und die Ergebnisse der Analyse hat der Verkehrsverbund im November das Bayerische Verkehrsministerium informiert. Unterstützt wurde die Initiative durch mehrere Landkreise und kreisfreie Städte, die sich zum Teil auch direkt an den zuständigen Staatsminister Joachim Herrmann gewandt haben. Dieser hat bereits zugesagt, sich für eine bessere Finanzausstattung des ÖPNV einzusetzen. Ob der Freistaat in naher Zukunft eine Erhöhung und auch weitere Dynamisierung der Mittel beschließen wird, bleibt vorerst offen. Notwendig wäre sie für den Ausbau und im ländlichen Raum zunehmend für den Erhalt eines zukunftsfähigen ÖPNV.
Vernetzte Mobilität bei Park + Ride
Gute Aussichten haben der VGN und der Münchner Verkehrsverbund (MVV) mit je einem Modellprojekt die Möglichkeiten der Verkehrslenkung im Einzugsbereich von Schienenstrecken und P+R-Plätzen zu nutzen. Ziel ist es, mit intelligenten Lösungen die Parkplatzkapazitäten an den Haltepunkten zu nutzen, ähnlich wie das schon in vielen Innenstädten funktioniert. Über die Auskunftssysteme der Verkehrsverbünde und des Freistaats, Smartphone-Apps und Navigationsgeräte wäre eine Echtzeitinformation zur Auslastung der verschiedenen Anlagen möglich. Mit den vorhandenen Daten könnte außerdem der Erweiterungsbedarf bei P+R-Plätzen stetig geprüft werden. Soweit bauliche Erweiterungen vorerst nicht möglich sind, könnten Engpässe durch die Verkehrslenkung ausgeglichen werden. Bei Staus auf nahe gelegenen Autobahnen und Bundesstraßen oder hoher Feinstaubbelastung in der Innenstadt könnten Pendler frühzeitig auf die S-Bahn-Haltepunkte verwiesen werden. Im VGN soll wegen der Verkehrsbelastung auf der A6 sowie der B14 zwischen Ansbach und Nürnberg die S4 Ansbach – Nürnberg als Testkorridor dienen.
Im vergangenen Jahr hatte die Oberste Baubehörde im Bayerischen Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr den Arbeitskreis „Vernetzte Mobilität“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit vielen Vertretern aus Verkehrswesen und Wissenschaft sind die beiden Verkehrsverbünde an dieser Initiative beteiligt. Sie hoffen nun, für ihre jeweiligen Pilotprojekte die erforderlichen Mittel zu erhalten. Die Entscheidung darüber hängt von den Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 des Freistaats ab.
Barrierefreiheit an Bahnstationen
Gut steht es um die Barrierefreiheit im Nürnberger S-Bahn-Netz. Von den künftig 83 Stationen sind heute schon 78 mit Aufzügen oder Rampen barrierefrei ausgebaut oder werden es in naher Zukunft sein. Dann ist auch der Ein- und Ausstieg zwischen Bahnsteig und Fahrzeug überall niveaugleich, also ohne Höhenunterschied möglich. Freistaat und Bund haben sich in den vergangenen Jahren dafür stark engagiert und Fördermittel bereitgestellt.
Der Zweckverband des VGN, in dem die kreisfreien Städte und Landkreise vertreten sind, drängt darauf, dass auch die anderen Stationen im Regionalverkehr außerhalb des S-Bahn-Netzes entsprechend ausgebaut werden. Denn von den 245 Bahnstationen im VGN, das ist ein Viertel aller Bahnhöfe und Stationen in Bayern, werden 167 vom Regionalverkehr bedient. Rund drei Viertel von ihnen, nämlich 123 Haltepunkte, warten noch auf einen barrierefreien Ausbau.
In der Vergangenheit konnte der ZVGN die regionalen Interessen in die Ausbauplanungen einbringen. Denn bis 2009 gab es das so genannte 90-Millionen-DM-Programm, mit dem das Land Bayern gemeinsam mit der Bahn den Ausbau förderte. Durch das Auslaufen des Programms ist die weitere Beteiligung des VGN an den Entscheidungen von Ministerium, Deutscher Bahn und Bayerischer Eisenbahngesellschaft jedoch ins Stocken geraten. Die Vorsitzenden des Zweckverbandes haben in den letzten Jahren eine stärkere Beteiligung des VGN an den Planungen gefordert. Die Hoffnungen liegen nun darin, dass die Verantwortung für das gesamte Verkehrswesen des Freistaats mittlerweile im Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr quasi unter einem Dach vereint ist und so die frühzeitige Einbindung des ZVGN eher ermöglicht werden kann.
In den Startlöchern steht der VGN nun mit einer detaillierten Projektliste, die den Ausbaubedarf dokumentiert. Sie enthält eine Übersicht zu fast 50 Stationen im Verbundgebiet, bei denen Bedarf am barrierefreien Ausbau oder an weiteren Verbesserungen besteht. „Uns ist klar, dass kaum ausreichend Mittel für unsere gesamte Liste zur Verfügung stehen werden. Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit dem Ministerium, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und DB Station & Service an einer Einstufung nach Prioritäten“, berichtet Mäder. Dabei werden zum Beispiel die Zahl der Ein- und Aussteiger oder die Nähe von Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt. Neben dem Wunsch nach Förderung sieht er aber auch die Städte und Gemeinden in der Pflicht. Denn die Erfahrung zeigt, dass häufig kurzfristig Fördermittel aus nicht ausgeschöpften Programmen zur Verfügung stehen. Dafür muss man rechtzeitig seinen Bedarf dokumentiert haben und zumindest mit Entwurfsplanungen in Vorleistung gehen. Der ZVGN beschäftigt sich in seiner Sitzung am Dienstag, 15. März 2015 mit diesem Thema.