20 Jahre Verbundverträge
Heute ist für den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein denkwürdiger Tag. Vor genau 20 Jahren, am 19. Dezember 1986, fand die Unterzeichnung der Verbundverträge statt, mit denen der VGN formal ins Leben gerufen wurde. Die Oberbürgermeister der fünf kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ansbach, die Landräte der damals zehn Verbundlandkreise sowie Vertreter des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland setzten ihre Unterschrift unter den Grundvertrag, der die Basis der Verbundverträge bildet. Auf der Unternehmensseite schlossen sich die Deutsche Bundesbahn, die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft, die Erlanger Stadtwerke AG, die Stadtwerke Fürth und für den Schwabacher Stadtverkehr die Firma Wutzer & Co. zusammen. Sie gründeten mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages die VGN GmbH als Verbundgesellschaft. Von den Gründervätern des Jahres 1986 amtieren heute noch der Schwabacher Oberbürgermeister Hartwig Reimann und der Inhaber und Geschäftsführer der Firma Wutzer Linienverkehr GmbH, Karl Ludwig Wutzer.
Aus Sicht der Fahrgäste ist 2007 das eigentliche Jubiläumsjahr. Für sie war der Verbundstart nämlich neun Monate nach der Vertragsunterzeichnung, am 27. September 1987. Einen Tag nach der der Inbetriebnahme der S1 zwischen Nürnberg und Lauf begann das neue Zeitalter. Seitdem gelten flächendeckend ein einheitlicher Tarif, ein Fahrschein für alle Verkehrsmittel und ein gemeinsames Fahrplanbuch. Im damaligen Verbundgebiet lebten 1,4 Millionen Menschen auf einer Fläche von 4.593 km2, das Verkehrsangebot umfasste 127 Bahn- und Buslinien. Heute deckt der VGN-Raum fast den gesamten Kernbereich der Metropolregion Nürnberg ab, seine Fläche umfasst 11.541 km2, die Einwohnerzahl ist auf 2,2 Millionen angewachsen. Auf circa 540 Linien werden jährlich rund 190 Millionen Fahrgäste befördert.
Grundvertrag
Der Grundvertrag ist die Basis des Vertragswerkes im VGN. Er definiert die Ziele und Aufgaben des Verkehrsverbundes und regelt die Zusammenarbeit der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Dabei liegt die politische Verantwortung in den Händen der kreisfreien Städte und der Landkreise, die Zuständigkeit für unternehmerische und betriebliche Belange verbleibt bei den Gesellschaftern, den Verkehrsunternehmen. Das Letztentscheidungsrecht in übergreifenden Verbundangelegenheiten hat der Grundvertrags-Ausschuss, das Gremium der Aufgabenträger im VGN. In diesem Verbundorgan herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, seine Zustimmung ist bei der Entwicklung des Verbundtarifes sowie zu Erfolgsplan und Erfolgsrechnung des Verkehrsverbundes erforderlich.
Die Unterzeichner des Grundvertrages am 19. Dezember 1986 waren der Bundesverkehrsminister Dr. Werner Dollinger, für den Freistaat Bayern Staatsminister Anton Jaumann, die Oberbürgermeister der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ansbach: Dr. Andreas Urschlechter, Uwe Lichtenberg, Dietmar Hahlweg, Hartwig Reimann und Dr. Ernst Zumach. Vertreter der Landkreise waren die Landräte Franz Krug (Erlangen-Höchstadt), Dr. Dietrich Sommerschuh (Landkreis Fürth), Klaus Hartmann (Nürnberger Land), Dr. Helmut Hutzelmann (Landkreis Roth), Georg Ehnes (Landkreis Ansbach), Robert Pfeifer (Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim), Dr. Karl-Friedrich Zink (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen), der stellvertretende Landrat Paul Lachmayer (Landkreis Forchheim), Dr. Klaus Wagner (Landkreis Amberg-Sulzbach), Josef Bauer (Landkreis Neumarkt). Mit vertreten war Regierungspräsident Heinrich von Mosch, der Vorsitzende der APÖN – Arbeits- und Planungsgemeinschaft zur Integration des öffentlichen Personennahverkehrs im Großraum Nürnberg - und erster Vorsitzender des Grundvertrags-Ausschusses im Verkehrsverbund.
Gesellschaftsvertrag
Fünf Verkehrsunternehmen gründeten ebenfalls am 19. Dezember 1986 die Verbundgesellschaft - VGN GmbH. In Abstimmung mit den Gesellschaftern gehören zu ihren Aufgaben die Weiterentwicklung des Verbundtarifs, die Einnahmenaufteilung, das Verbundmarketing, die Ermittlung der Erträge und Aufwendungen, die Erstellung verkehrsplanerischer Konzepte sowie des Verbundfahrplanes. Das oberste Beschlussorgan der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung. Wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über Änderungen des Verbundtarifs, zu Wirtschafts- und Erfolgsplan oder zur Einnahmenaufteilung müssen auch hier einstimmig getroffen werden.
Unterzeichner des Gesellschaftsvertrages am 19. Dezember 1986 waren für die Deutsche Bundesbahn das Vorstandsmitglied Knut Reimers und der Präsident der Bundesbahndirektion Nürnberg, Dr. Horst Weigelt. Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wurde durch ihre Direktoren Willi Gerner und Dr. Wolfgang Krug vertreten, die Erlanger Stadtwerke durch die Direktoren Friedrich-Wilhelm von Oertzen und Theo Böttner, die Unterschrift für die Stadtwerke Fürth setzte der Oberbürgermeister Uwe Lichtenberg unter den Vertrag. Als fünfter Gesellschafter unterschrieb Karl Ludwig Wutzer aus Schwabach, der noch heute in der Gesellschafterversammlung vertreten ist.