3. Mai 2011

Gutachten zur Reaktivierung der Bibertbahn liegt vor

In einer öf­fent­lichen Sondersitzung am Diens­tag, 3. Mai 2011 be­schäf­tigte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Land­kreises Fürth mit den Ergebnissen des Gutachtens zur Reaktivierung der Bibertbahn. Die Studie haben der Land­kreis Fürth, die beiden Städte Zirndorf und Oberasbach, die Stadt Nürn­berg sowie der ZVGN (Zweck­ver­band Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg) begleitet. In drei Teilen behandelt sie den erforderlichen Ausbau der Ver­kehrs­­in­fra­struk­tur, die betriebliche Machbarkeit sowie das Fahr­gastpotential. Letzteres ist ausschlaggebend für die Finanzierung eines künftigen Fahrplanan­ge­botes.

Zu den baulichen Maßnahmen ergibt sich im Gutachten ein Investitionsbedarf von rund 21 Mil­li­onen Euro, zuzüglich der Kosten für Lärmschutz und Park + Ride-Anlagen. Betrieblich durchführbar wäre ein 30-Mi­nu­ten-Takt auf der Bibertbahn, die dann bis zum Nürn­berger Haupt­bahn­hof durchgebunden wäre. Daraus errechnet sich ein Fahr­gastpotential, das über dem grund­sätz­lich erforderlichen Schwellenwert des Freistaats Bayern von 1000 Per­so­nenkilometern je Kilometer Stre­cken­län­ge für einen Stun­den­takt liegt. Für einen dichteren Takt ist eine wesentlich höhere Verkehrsnachfrage erforderlich. Angesichts eines Potentials von 1230 Per­so­nenkilometer pro Kilometer Betriebslänge bei einem 30-Mi­nu­ten-Takt ist die Be­stel­lung des künftigen Ver­kehrs­an­ge­botes durch den Freistaat bzw. die Bay­e­rische Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft (BEG) nicht abzusehen.

Details zum Ausbau der In­fra­struk­tur
Im Hinblick auf die In­fra­struk­tur ist die Reaktivierung des Stre­cken­ab­schnitts Leichendorf - Stein mit einer Durchbindung bis Nürn­berg Haupt­bahn­hof technisch realisierbar. Die bislang ermittelten Investitionskosten liegen aber bei rund 21 Mil­li­onen Euro. Sie erhöhen sich noch um den Aufwand für Lärmschutz und P+R-Anlagen. Alle diese Kosten müssten von den Kommunen getragen werden. Insbesondere bei den Brückenbauwerken, die mit fast 10 Mil­li­onen Euro einen er­heb­lichen Teil der Kosten verursachen, wären noch genauere Bestandsuntersuchungen not­wen­dig. Die erforderlichen Sanierungs- oder Neubau­maß­nah­men müssten dabei noch konkret festgestellt werden.

Betriebliche Randbedingungen
Die Untersuchung der betrieblichen Machbarkeit sowie die Entwicklung eines umsetzbaren Fahrplans basieren auf der Vorgabe, dass sich für die Bevölkerung das Fahr­ten­an­gebot im Vergleich zu heute nicht verschlechtern darf. Das heißt, mit der Überlagerung von Zug und Bus soll der heutige 10-Mi­nu­ten-Takt während der Haupt­ver­kehrs­zeiten er­hal­ten bleiben. Im Ergebnis könnte allenfalls ein 30-Mi­nu­ten-Takt auf der Strecke Leichendorf - Stein - Nürn­berg realisiert werden. Die Durchbindung bis Nürn­berg ist im Hinblick auf das zu erreichende Fahr­gastpotential not­wen­dig. Ein attraktiverer 20-Mi­nu­ten-Takt scheidet aus betrieblichen Gründen jedoch aus. Hintergrund ist die hohe Belastung der Schie­nen­stre­cke Ans­bach - Nürn­berg bei gleichzeitig hohen Ver­spä­tungswerten der Fern­ver­kehrs­züge. In Ver­bin­dung mit dem betrieblichen Vorrang der S-Bahn Ans­bach - Nürn­berg bleiben für die Bibertbahn nur noch geringe Fenster in der Belegung der Trassen, die einen dichteren Takt aus­schlie­ßen.

Fahr­gastpotentiale
Mit Hilfe eines Verkehrsmodells wurde die Verkehrsnachfrage bei einem 30-Mi­nu­ten-Takt der Bibertbahn simuliert. Mit der Durchbindung der Bibertbahn über Stein hinaus bis Nürn­berg Haupt­bahn­hof wird mit 1230 Per­so­nenkilometern je Kilometer Betriebslänge ein Wert erreicht, der lediglich den vom Freistaat verlangten Schwellenwert für eine Be­stel­lung eines Stun­den­taktes erreicht bzw. überschreitet.
Nach der Modellrechnung würden mit der Reaktivierung zwischen 800 und 900 Fahr­gäste (davon 300-350 an der Stadt­gren­ze Nürn­berg) vom Individualverkehr auf den ÖPNV um­stei­gen. Al­ler­dings verbleibt der überwiegende Teil der Fahr­gäste im Einzugsbereich der Bibertbahn (66 Prozent) wie bisher auf den Bus­linien 70, 71, 72 und 113. Rund 72 Prozent aller Fahr­gäste steigen in Gebersdorf in die U3 um.


Finanzierung der Wiederin­be­trieb­nah­me
Die Reaktivierung der Bibertbahn erfordert eine gesicherte Finanzierung sowohl der Bau­maß­nah­men als auch des künftigen Fahr­ten­an­gebots. Voraussetzung für eine Be­stel­lung von Verkehrsleistungen durch den Freistaat bzw. die BEG ist die Übernahme der Kosten für die In­fra­struk­tur durch Dritte - in diesem Fall durch den Land­kreis Fürth und die beteiligten Kommunen Zirndorf und Oberasbach sowie die mit betroffene Stadt Nürn­berg. Angesichts der geringen Wirkung müssen die hohen Kosten für den Land­kreis und die beiden Kommunen auf den Prüfstand gestellt werden, zumal des für Nürn­berg geringen verkehrlichen Nutzens die Stadt Nürn­berg eine Kostenbeteiligung laut einem Schreiben bereits als sehr fraglich dargestellt hat.

Eben­falls nicht absehbar ist eine Übernahme der Kosten für die Betriebsleistung. Der Freistaat Bayern prüft eine Be­stel­lung ab dem erwähnten Schwellenwert von 1000 Per­so­nenkilometern je Kilometer Betriebslänge. Dabei unterstellt das Bay­e­rische Staatsministerium für Wirtschaft, In­fra­struk­tur, Verkehr und Technologie jedoch einen Stun­den­takt.

 

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