23. April 2020

Maskenpflicht in allen Ver­kehrs­mit­teln

Ab Mon­tag, 27. April 2020 gilt in den Ver­kehrs­mit­teln des VGN die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Alle Busse und Bahnen sowie die Ver­kehrs­mit­tel im Be­darfs­ver­kehr dürfen dann nur mit einer voll­stän­digen Bedeckung von Mund und Nase be­tre­ten werden. Das gilt eben­falls für die dazuge­hö­renden Einrich­tungen wie Bahn­steige, überdachte Hal­te­stel­len, Bahn­hö­fe und Kun­den­bü­ros. Als ge­eig­neter Schutz gelten die so genannten Community- oder Alltagsmasken, die auch selbst hergestellt werden können, ebenso ein Schal oder Halstuch, das Mund und Nase bedeckt.

Diese bayernweite Verpflichtung hatten Ministerpräsident Markus Söder bereits am Mon­tag 20. April verkündet und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer am Mitt­woch, 22. April nochmals weiter ausgeführt. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der VGN appelliert jedoch an die Eigenverantwortung und Rück­sichtnahme aller Fahr­gäste. Viele von ihnen haben diese bereits in den vergangenen Tagen bewiesen, in denen schon ein Maskengebot galt.

Um die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus weiter zu reduzieren, bittet der VGN alle Fahr­gäste, an den Hal­te­stel­len und in den Fahr­zeugen einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu halten. Soweit möglich, sollten Einkaufs- und Besorgungsfahrten in die Zeitlagen au­ßer­halb des Be­rufs­ver­kehrs verlegt werden. Unerlässlich ist auch das Beachten der bekannten Hygiene-regeln und der Nies-Etikette.

Weitere In­for­ma­ti­onen unter www.vgn.de/corona

 

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