Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln
Ab Montag, 27. April 2020 gilt in den Verkehrsmitteln des VGN die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Alle Busse und Bahnen sowie die Verkehrsmittel im Bedarfsverkehr dürfen dann nur mit einer vollständigen Bedeckung von Mund und Nase betreten werden. Das gilt ebenfalls für die dazugehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige, überdachte Haltestellen, Bahnhöfe und Kundenbüros. Als geeigneter Schutz gelten die so genannten Community- oder Alltagsmasken, die auch selbst hergestellt werden können, ebenso ein Schal oder Halstuch, das Mund und Nase bedeckt.
Diese bayernweite Verpflichtung hatten Ministerpräsident Markus Söder bereits am Montag 20. April verkündet und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer am Mittwoch, 22. April nochmals weiter ausgeführt. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der VGN appelliert jedoch an die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller Fahrgäste. Viele von ihnen haben diese bereits in den vergangenen Tagen bewiesen, in denen schon ein Maskengebot galt.
Um die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus weiter zu reduzieren, bittet der VGN alle Fahrgäste, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu halten. Soweit möglich, sollten Einkaufs- und Besorgungsfahrten in die Zeitlagen außerhalb des Berufsverkehrs verlegt werden. Unerlässlich ist auch das Beachten der bekannten Hygiene-regeln und der Nies-Etikette.
Weitere Informationen unter www.vgn.de/corona