TagesTickets gelten an Ostern zweimal zwei Tage lang
Wer an Ostern einen Ausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen möchte, kann die TagesTickets des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) wahlweise am Samstag und Sonntag (3./4. April) oder Sonntag und Montag (4./5. April) nutzen, also jeweils zwei Tage lang.
Regulär gelten die VGN-TagesTickets für einen Tag oder ein ganzes Wochenende. Folgt auf einen Sonntag ein Feiertag, so wird auch dieser in die Zwei-Tage-Regelung einbezogen. Am Karfreitag gelöste Tickets sind nur für diesen Tag gültig.