26. Februar 2008

VGN prüft Anfragen weiterer Beitrittskandidaten

Mit dem Fahr­plan­wech­sel im De­zem­ber 2007 ist das Gebiet des Ver­kehrs­ver­bundes Groß­raum Nürn­berg (VGN) um die Bahn­hö­fe Kitzingen und Otting-Weilheim erweitert worden. Zu einer Ausdehnung in ganz anderer Dimension könnte es in den nächsten fünf Jahren kommen. Denn mittlerweile liegen beim VGN Interessenbekundungen von 13 potentiellen Beitrittskandidaten vor. Schon seit längerer Zeit in Bearbeitung sind die Anfragen von Stadt und Land­kreis Bam­berg sowie Bayreuth. Die Berechnungen zu einer Er­wei­te­rung Bam­berg sind im Prinzip abgeschlossen, den erforderlichen Beschluss zum Beitritt hat die Stadt Bam­berg im vergangenen No­vem­ber jedoch vorerst verschoben. Mit dem Vollzug dieser beiden Ver­bund­raumer­wei­te­rungen wäre der Kernbereich der Me­tro­pol­re­gi­on Nürn­berg dann voll in den VGN integriert.

In der Zwischenzeit haben weitere Städte und Land­kreise aus dem umgebenden metropolitanen Netz Kon­takt zum Ver­kehrs­ver­bund aufgenommen. Anfragen liegen vor aus: den Land­kreisen Lichten­fels, Kulmbach, Kronach, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, der Stadt Weiden sowie Stadt und Land­kreis Coburg. Der Land­kreis Hof, der nicht Mitglied der Me­tro­pol­re­gi­on ist, hat eben­falls Interesse bekundet, nicht dagegen die Mitglieder Stadt Hof und Land­kreis Wunsiedel. Für den Land­kreis Kitzingen wird die Integration der Bahn­hö­fe Buchbrunn-Mainstockheim und Dettelbach geprüft, im Zusammenhang mit der Er­wei­te­rung Bam­berg steht ein Auftrag zur Prüfung aus dem Land­kreis Haßberge. Keinen Kon­takt gibt es mit der Stadt Würzburg, hier arbeitet man an einer eigenständigen Verbundlösung.


Neue Interessenlage

Spielten schon bei früheren Ver­bund­raumer­wei­te­rungen neben den Pendlerbeziehungen zur Städteachse weitere Faktoren eine Rolle, so nimmt deren Bedeutung zu. Sehr deutlich ist der politische Wille, den Raum der Me­tro­pol­re­gi­on als einen ge­mein­samen Verkehrsraum zu betrachten. Mit der Zugehörigkeit zum Ver­kehrs­ver­bund würden auch die Außenbereiche im metropolitanen Netz verkehrlich näher an den Kern der Me­tro­pol­re­gi­on heranrücken. Gute Erfahrungen mit einem Beitritt haben bereits die Land­kreise Bayreuth und Kitzingen gemacht, nicht zuletzt durch das Engagement des VGN im Frei­zeitverkehr. So könnte etwa auch der Städtetourismus nach Bam­berg, Bayreuth, Kulmbach und Coburg oder der Ausflugsverkehr ins Fich­tel­ge­bir­ge vom VGN-Beitritt profitieren. Weitere verkehrliche Gründe sind der Ausbau und die Intensivierung von Ko­ope­ra­ti­onen der un­ter­schied­lichen Ver­kehrs­trä­ger, ein ge­mein­samer Tarif sowie sonstige Synergieeffekte, etwa im ÖPNV-Marketing.

Mit der Ausdehnung des Gebietes würde sich al­ler­dings auch der Charakter des Ver­bund­ver­kehres ändern. Dessen Schwergewicht liegt heute in der Städteachse sowie im Pendlerverkehr Rich­tung Nürn­berg, daneben gibt es Nahbeziehungen, zum Beispiel im Schüler- und im Besorgungsverkehr. Ein Ver­kehrs­ver­bund der Me­tro­pol­re­gi­on wäre zukünftig stärker polyzentrisch, mit weiteren Zentren vor allem in Oberfranken und der Ober­pfalz.


Weitere Details zu klären

Die gravierendste Änderung, die sich aus einer Verbundintegration ergibt, ist die Umstellung auf den VGN-Tarif. Größter Vorteil für die Fahr­gäste: Beim Umstieg auf andere Linien entfällt zukünftig der Kauf eines weiteren Tickets, die Fahrt wird damit grund­sätz­lich billiger. Dies bedeutet auf der Seite der Ver­kehrs­un­ter­neh­men al­ler­dings geringere Einnahmen (Durchtarifierungsverluste), die von den betroffenen Land­kreisen und kreis­freien Städten auszugleichen sind.

Ein weiterer Punkt betrifft den Wechsel auf ein neues Ta­rif­sys­tem mit einem anderen Fahr­kar­tenartensortiment und eventuell abweichendem Preisniveau. Liegt unter dem Strich der VGN-Tarif niedriger, was die Kunden freut, sind von den Ge­biets­kör­per­schaften wiederum die Mindereinnahmen auszugleichen (Harmonisierungsverluste). Ist der VGN-Preis höher, bedeutet das eine künftig stärkere Belastung der Fahr­gäste. Nach Möglichkeit wird bei den Berechnungen aber eine ergebnisneutrale Eintarifierung ohne größere Veränderungen bei Fahr­preisen und Einnahmen angestrebt.

Wie vielschichtig das sein kann, verdeutlicht das Beispiel des Stadt­ver­kehrs Bam­berg. Hier liegt der Preis für den Ein­zel­fahr­schein in der heutigen Zone 1 bei 1,20 Euro, die Kurz­strecke des VGN kostet dagegen 1,50 Euro und wäre somit um 25 Prozent teurer. Anders sieht es bei den Zeit­kar­ten aus: Für eine Mo­nats­kar­te fallen in der Zone 1 genau 37 Euro an, die ent­spre­chende Solo 31 des VGN wäre für 32,30 Euro zu haben. Gelöst werden könnte diese  Diskrepanz durch eine etwa fünfjährige Übergangszeit, während der man sich dem künftigen VGN-Preisniveau anpasst. Eine andere Va­ri­an­te wäre die Wahl der Preis­stufe S des VGN. Diese wurde eigens für kleinere Stadt­ver­kehre kreiert. Bei ihr liegt der Preis für die Ein­zel­fahr­karte aktuell bei 1,20 Euro, wie in Bam­berg. Al­ler­dings hätte das dann ent­spre­chend geringere Einnahmen bei den Zeit­kar­ten zur Folge.

Der Fall Bam­berg zeigt exemplarisch einen weiteren Sachverhalt auf. So bieten die Stadt­wer­ke eine Vielzahl spezieller Tickets an, wie zum Beispiel die Ein­kaufs­kar­te, Touristenkarte oder P+R-Tickets, für die es im VGN keine Entsprechung gibt. Betrachtet man die große Zahl möglicher Beitrittskandidaten mit ihren un­ter­schied­lichen Ticketan­ge­boten sowie das bisher verfolgte Ziel eines ge­mein­samen Tarifs für alle Verbundpartner und –fahr­gäste, dann wird deutlich, dass nicht alle Son­der­ta­rife in Zukunft beibehalten werden können. Denn auch nach zukünftigen Verbunder­wei­te­rungen muss das Fahr­aus­weis­sor­ti­ment des Verbundes noch für den Kunden überschaubar und ver­ständ­lich bleiben.


Zeitplan

Vor den Beschlüssen zu einer Ver­bund­raumer­wei­te­rung bedarf es um­fang­reicher Berechnungen. In einigen Fällen müssen noch die erforderlichen Grundlagendaten mittels Erhebungen beschafft werden. Liegen alle Berechnungen vor, haben die Gremien der Ge­biets­kör­per­schaften und des Ver­kehrs­ver­bundes die jeweilige Er­wei­te­rung zu beschließen. Zudem bedarf es zur Umstellung der Verkaufs- und In­for­ma­ti­onssysteme einiger Zeit. Zum aktuellen Sachstand hat die Ver­bund­ge­sell­schaft einen Zeitplan mit den frühestmöglichen Beitrittsterminen erstellt.

Demnach wäre die Integration von Stadt und Land­kreis Bam­berg sowie Bayreuth ab dem Jahr 2010 möglich, ebenso die erwogene Aufnahme der Schienenhal­te­punkte in den Land­kreisen Haßberge und Kitzingen ins Netz des VGN. Die Er­wei­te­rungen Bayreuth und Bam­berg haben mit Blick auf ihre geografische Lage eine Schlüsselfunktion. Denn nur wenn diese Verkehrsgebiete eingegliedert sind, lassen sich die Er­wei­te­rungen im restlichen Oberfranken bzw. im Land­kreis Haßberge realisieren. Eine Ausdehnung des Ver­bund­ge­bietes ist grund­sätz­lich nur ohne weiße Flächen in der Landkarte umsetzbar.

Nach Bam­berg und Bayreuth könnten die anderen oberfrän­kischen Kandidaten frühestens ab 2012 dem VGN beitreten. Zum Teil liegen hier schon die erforderlichen Daten für die Berechnungen vor. In den weiteren Fällen, also zu den Anfragen der Land­kreise Tirschenreuth und Neustadt a.d. Waldnaab sowie der Stadt Weiden und dem übrigen Land­kreis Haßberge, wird die Beschaffung der Daten geprüft und vor­be­rei­tet.

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