Keine 3G-Regel mehr im ÖPNV
Mit der von Bundestag und Bundesrat am Freitag, 18. März 2022 beschlossen Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt die 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr. Damit benötigen Fahrgäste bereits seit Sonntag, 20. März 2022 keinen Nachweis mehr, dass die geimpft, genesen oder getestet sind. In Bayern besteht nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den öffentlichen Verkehrsmitteln aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.