21. August 2008

Neu: Schü­ler­wo­chen­kar­te im VGN

Schüler, Aus­zu­bil­den­de und Stu­den­ten können ab dem 1. Sep­tem­ber 2008 im VGN auch mit einer verbilligten Wo­chen­kar­te fahren. Bislang waren im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg zum Schülerpreis nur Monatsmarken er­hält­lich. Als Fahr­kar­te mit kürzerer Gül­tig­keit nutzte dieser Per­so­nenkreis meist die 7-Tage-MobiCard.

Hintergrund der Einführung des neuen Tickets sind Änderungen in der Berechnung der staat­lichen Ausgleichsleistungen für ermäßigte Schülerkarten. Um dabei finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist der VGN gehalten, bis zum 1. Sep­tem­ber 2008 auch eine Fahr­kar­te mit einer Laufzeit unterhalb der Monatsmarke anzubieten.

Den Ver­kehrs­un­ter­neh­men ist es gelungen, den Vertrieb der neuen Wo­chen­kar­te in­ner­halb dieser sehr kurzen Frist sicherzustellen, wenn auch mit vorläufigen Ein­schrän­kungen. In Nürn­berg, Fürth und Erlangen ist die Schü­ler­wo­chen­kar­te ab sofort in den Kun­den­bü­ros sowie allen privaten Ver­kaufs­stel­len von VAG, infra und ESTW er­hält­lich. Die weiteren Verkaufssysteme dieser Un­ter­neh­men, wie zum Beispiel die Fahr­aus­weis­au­to­maten, werden schnellstmöglich nachgerüstet. Im Re­gi­o­nal­bus­ver­kehr von OVF und privaten Bus­un­ter­neh­men kann die Wo­chen­kar­te ab sofort beim Fahrer gekauft werden. Zeit­lich aufwändiger ist die Umstellung der Software in den Fahr­aus­weis­au­to­maten und Verkaufssystemen der Deutschen Bahn. Hier wird die Wo­chen­kar­te voraussichtlich ab 1. Ok­to­ber 2008 er­hält­lich sein.

Preislich liegt die Schü­ler­wo­chen­kar­te unter der 7-Tage-MobiCard. So kostet sie für die Preis­stufe 2 (Nürn­berg / Fürth / Stein) 13,00 Euro und ist somit 3,20 Euro günstiger als die ent­spre­chende MobiCard. In der Preis­stufe 4 (Nürn­berg – Erlangen) kostet sie 22,30 Euro und ver­bund­weit ist sie für 51,70 Euro zu haben. Die Fahr­kar­te gilt jeweils für eine Ka­len­der­wo­che von Mon­tag bis Sonn­tag. Wie auch bei der Schü­ler­mo­nats­kar­te wird zur Wert­mar­ke ein Ver­bund­pass be­nö­tigt, der in den Kun­den­bü­ros der Ver­kehrs­un­ter­neh­men er­hält­lich ist.

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