Die Fortschreibung, also Erhöhung, der Fahrpreise ist unpopulär, sie muss aber sein. Denn ÖPNV bedeutet Leistung und dafür fallen bei den Verkehrsunternehmen Kosten an: für Fahrstrom, Kraftstoffe, Personal, Material und Unterhalt von Fahrzeugen und Anlagen oder für Investitionen. Diese Kosten steigen von Jahr zu Jahr. Um weiterhin das Verkehrsangebot aufrechterhalten sowie investieren zu können, ist es nötig die höheren Kosten aufzufangen. Dabei bedeuten eine verlässliche Prognose der Fahrgeldeinnahmen und ein geregeltes Verfahren Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen, besonders für die Unternehmen, die im Wettbewerb über Jahre im Voraus kalkulieren müssen.
Woher kommt das Geld für den ÖPNV?
Die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ruht auf zwei tragenden Säulen, der Steuerfinanzierung und der Nutzerfinanzierung. Aus verschiedenen Quellen stellen Bund, Länder und Gemeinden umfangreiche Mittel zur Finanzierung der Verkehrsangebote und der Infrastruktur bereit. Die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV leisten ihren Beitrag durch den Kauf von Fahrkarten. Der Anteil der Fahrgäste an der Deckung der Kosten liegt im Durchschnitt bei rund 45 Prozent der Aufwendungen. Den Rest trägt die öffentliche Hand. Im Jahr 2019 lag der gesamte Aufwand für das Verkehrsangebot im VGN bei rund 831 Millionen Euro, 2020 bereits bei 853 Millionen Euro.
Kann man nicht auf die Erhöhungen verzichten?
Ein Aussetzen von Fahrpreiserhöhungen ist nur realisierbar, wenn von anderer Seite die fehlenden Mittel ausgeglichen werden. Denn um die steigenden Kosten aufzufangen, haben VGN und Verkehrsunternehmen nur zwei Stellschrauben zur Verfügung: die Fahrpreise und das Verkehrsangebot. Die Möglichkeiten zu rationalisieren und Kosten einzusparen, haben Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren bereits weitgehend ausgeschöpft.
Immer wieder wird gefordert, auf Fahrpreiserhöhungen zu verzichten oder die Fahrpreise zu senken. Die Gründe dafür sind meist verständlich und tatsächlich stößt die Nutzerfinanzierung an ihre Grenzen. In der Diskussion muss aber allen klar sein: Wer einen Fahrpreisstopp fordert, muss auch sagen können, wie dieser finanziert werden soll. Das Problem kann letztlich nur gelöst werden, wenn die grundsätzliche Struktur der ÖPNV-Finanzierung geändert wird. An dieser Stelle sind aber nicht VGN und Verkehrsunternehmen gefordert, sondern der Gesetzgeber, an vorderster Stelle der Bund.
Gibt es alternative Finanzierungsmodelle?
Vor allem braucht der ÖPNV in ganz Deutschland mehr Geld. Es gibt verschiedene Ansätze, wie die Finanzierung des Nahverkehrs erweitert werden könnte. Dazu gehören die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in den Städten (z.B. höhere Parkgebühren, Kurzzeitparken, weniger freie Parkplätze), die Einführung einer City-Maut oder eine Finanzierung durch Abgaben. Beispiele wären ein von allen solidarisch finanziertes Bürgerticket oder die sogenannte Nutznießerfinanzierung durch Handel, Arbeitgeber oder Immobilienbesitzer, die von der vorhandenen Infrastruktur profitieren. Solche Instrumente erfordern allerdings einen entsprechenden rechtlichen Rahmen und den politischen Willen diesen zu gestalten.