Mit dem City-Ticket bequem von Tür zu Tür
Das City-Ticket ist bei Bedarf bei Spar- und Super Spar- und in jedem Fall bei Flexpreistickets des Fernverkehrs enthalten. Mit dem City-Ticket können Sie kostenlos öffentliche Verkehrsmittel wie -Bahn und -Bahn, oder für Fahrten im Stadtgebiet des jeweiligen Start- bzw. Zielbahnhofs benutzen.
Die City-Ticket-Vorteile gibt es auch für Print- und HandyTickets der DB
- DB-Online-Tickets müssen durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt sein, damit Ihr City-Ticket gültig ist. Nur bei der ersten Fahrt, am Startort der Reise, ist dies nicht erforderlich.
- Auch beim DB-HandyTicket gilt die City-Option.
Einbezogene Städte im VGN-Gebiet
Hat ihr Ticket den Aufdruck …
- Nürnberg+City – dann gilt Ihr Ticket für die einmalige Fahrt zwischen Nürnberg Hbf und Ihrer Start- oder Zieladresse in Nürnberg (Tarifzone 100 und 200 – jedoch nicht in Fürth).
- Fürth+City – dann gilt Ihr Ticket für die einmalige Fahrt zwischen Fürth Hbf und Ihrer Start- oder Zieladresse in Fürth.
- Erlangen+City – dann gilt Ihr Ticket für die einmalige Fahrt zwischen Erlangen Hbf und Ihrer Start- oder Zieladresse in Erlangen.
- Bamberg+City – dann gilt Ihr Ticket für die einmalige Fahrt zwischen Bamberg Hbf und Ihrer Start- oder Zieladresse in Bamberg.
- Bayreuth+City – dann gilt Ihr Ticket für die einmalige Fahrt zwischen Bayreuth Hbf und Ihrer Start- oder Zieladresse in Bayreuth.
Sonstige Geltungsbereiche
Weitere Informationen zu den einzelnen Geltungsbereichen des City-Tickets finden Sie auf den Internetseiten der DB.
Konditionen
- Strecke: Start- und Zielbahnhof Ihrer Zugreise müssen in Deutschland liegen.
- Fahrkarte: Nur in Verbindung mit Fernverkehrsfahrkarten.
- Mitfahrer: Gilt auch für Ihre Mitfahrer (inkl. Familienkinder). Diese müssen auf dem Fahrschein eingetragen sein (Anzahl der Reisenden, nicht der Name der Reisenden).
- Gültigkeit: Gilt am auf der Fahrkarte angegebenen 1. Geltungstag für die einmalige Fahrt zum Startbahnhof und zur Weiterfahrt vom Zielbahnhof der Fahrkarte zum endgültigen Zielort, sowie am »City-Rückfahrt-Datum« für die einmalige Fahrt zum Startbahnhof der Rückfahrt jeweils bis zum Betriebsschluss der lokalen Verkehrsunternehmen in der teilnehmenden Stadt, jedoch maximal bis 03:00 Uhr des Folgetags.
- Geltungsbereich: Gilt am Start- und/oder Zielort Ihrer Fernverkehrsreise im jeweiligen Geltungsbereich der teilnehmenden Städte. Das City-Ticket gilt derzeit in 130 Städten.