Digitale Fahrausweise, Verbundpass und digitale Ticketkontrolle
1. Allgemeines
Fahrausweise können auch in digitaler Form (digitale Fahrausweise) wie folgt ausgegeben werden:
- als im Internet erworbener Fahrausweis zum Ausdrucken (im Folgenden PrintTicket genannt),
- auf Basis mobiler Endgeräte (im Folgenden HandyTicket genannt),
- auf einer Chipkarte.
Digitale Fahrausweise können durch den Kundenvertragspartner gesperrt werden, insbesondere bei:
- Kündigung des Abo-Vertrages,
- Zahlungsausfall,
- Missbrauch,
- Wegfall der Bezugsberechtigung.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs.
2. Print-, HandyTickets und digitale Fahrausweise auf Chipkarten
HandyTickets, PrintTickets und Chipkarten sind nicht übertragbar.
Die Inhalte sind hinsichtlich der persönlichen und tariflichen Gültigkeit mittels digitaler
Lesegeräte kontrollierbar.
Besonderheiten bei digitalen Fahrausweisen auf Chipkarten
Die Chipkarte wird durch ein Verkehrsunternehmen im VGN ausgegeben und ist Eigentum des Kundenvertragspartners.
Bei technischem Defekt oder Verlust der Chipkarte kann diese durch den Kundenvertragspartner
gesperrt werden. Dem Kunden wird in diesen Fällen eine neue Chipkarte
ausgegeben. Bei Verlust der Chipkarte ist eine Ersatzausstellung gegen eine Gebühr
von 10,- Euro möglich.
Ist die Chipkarte digital nicht mehr lesbar, wird dem Kunden, sofern dieser den Verlust
der Prüfbarkeit nicht zu vertreten hat, vom Kundenvertragspartner als Ersatz kostenfrei
eine neue Chipkarte zur Verfügung gestellt. In diesem Fall können dem Kunden
bzw. dessen gesetzlichem Vertreter die erworbenen Fahrausweise für die anfallenden
Fahrten bis zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der neuen Chipkarte durch den
Kundenvertragspartner erstattet werden.
Der Verlust der Chipkarte ist dem Kundenvertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
Eine Chipkarte wird dem Kunden bzw. dessen gesetzlichem Vertreter mit dem für den
Vertragszeitraum gültigen digitalen Fahrausweis postalisch zugestellt oder in einer besonders
bekanntgegebenen Verkaufsstelle ausgehändigt.
Stellt der Fahrgast dem Kundenvertragspartner das für die Ausstellung der Chipkarte
notwendige Lichtbild nach Aufforderung nicht zur Verfügung, wird diese mit einem
Kontrollhinweis ausgestellt. Sie ist dann in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
gültig, der dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Im Falle einer Kündigung besteht keine Verpflichtung zur Rückgabe der Chipkarte.
3. Verbundpass und digitale Ticketkontrolle
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Fahrausweise einen Verbundpass
erfordern (Spalte A), in welchen Fällen ein Verbundpass bereits im digitalen Ticket
integriert sein kann (Spalte B) und in welchen Fällen die Identität des Nutzenden in der
digitalen Kontrolle durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder eine im VGN ausgegebene Chipkarte mit Lichtbild nachzuweisen ist (Spalte C).
Spalte A |
Spalte B | Spalte C | |
Ticketübersicht |
Verbundpass erforderlich (in Papierform oder im digitalen Ticket integriert) |
Integration des Verbundpasses in Handyticket oder digitalem Ticket auf Chipkarte möglich * |
Bei digitaler Kontrolle digitaler Fahrscheine: Amtlicher Lichtbildausweis oder Chipkarte mit Lichtbild erforderlich *** |
Einzelfahrkarte | x | ||
TagesTicket Solo | x | ||
TagesTicket Plus | x | ||
Anschlussfahrkarte | x | ||
VGN-Hotelfahrkarte | x | ||
VGN-AutohausTicket | x | ||
Fahrtberechtigung eTarif (egon) | x | ||
Fahrtberechtigung VGN Flow | x | ||
Wertmarken für Fernverkehrsaufpreis bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge | x | ||
Solo 31 und alle Abo-Produkte (JahresAbo, JahresAbo Plus, 9-Uhr-Jahres Abo, alle Firmen Abo-Varianten) | x | x | nur, wenn kein Lichtbild im Ticket bzw. Verbundpass integriert ist |
Wochen- und Monatswertmarken für den Ausbildungsverkehr | x | x ** | nur, wenn kein Lichtbild im Ticket bzw. Verbundpass integriert ist |
365-Euro-Ticket VGN | x | x ** | nur, wenn kein Lichtbild im Ticket bzw. Verbundpass integriert ist |
* Sollte das Ticket nicht als HandyTicket oder Chipkarte vorliegen, ist ein Verbundpass
in Papierform erforderlich.
** Verbundpass ist nicht immer im Ticket integriert (z. B. bei jährlicher Zahlweise). In
diesem Fall ist dann ein Verbundpass weiterhin in Papierform erforderlich.
*** Unter 16-Jährige können sich wahlweise auch mit einem Verbundpass ausweisen.