Bedingungen für die Mitnahme von Fahr­rädern in Ver­kehrs­mit­teln des VGN

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Be­stim­mungsbereich

Als Fahr­räder gelten herkömmliche einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Zweiräder. Nicht mit­ge­nom­men werden Fahr­räder mit Verbrennungsmotor und Sonderkonstruktionen (z. B. Lasträder).

Zweisitzige Tandems werden nur in den Mehr­zweck­ab­teilen von Zügen der Ei­sen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men mit­ge­nom­men.

Fahr­räder, deren Rahmen zusammengeklappt sind und Kleinfahr­räder mit einem Raddurchmesser bis zu 20 Zoll unterliegen nicht diesen Be­stim­mungen; sie gelten als Gepäck.

Fahr­rad­an­hän­ger für den Transport von Kindern werden im VGN kos­ten­frei befördert.

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Voraussetzungen

Maßgebend sind die gegebenen betrieblichen Möglichkeiten. Ein An­spruch besteht nicht; dies gilt auch für Reisegruppen.

Betriebliche Voraussetzungen sind, dass

  • das benutzte Ver­kehrs­mit­tel nach seiner Bauart dazu ge­eig­net ist,
  • ent­spre­chende Abstellflächen vorhanden und nicht anderweitig besetzt sind.
  • In Reisebussen oder Fahr­zeugen mit engen Einstiegen oder ohne besondere Abstellflächen (z. B. An­ruf­sam­mel­taxen) ist die Mitnahme grund­sätz­lich nicht möglich.

Zeit­liche Beschränkungen

  • In den S-Bahnen ist die Mitnahme an Werk­tagen mon­tags bis frei­tags zwischen 6 und 8 Uhr nicht gestattet.
  • In den Zügen des Re­gi­o­nal­ver­kehrs ist die Mitnahme an Werk­tagen mon­tags bis frei­tags zwischen 6 und 8 Uhr erlaubt, wenn die Züge über Mehr­zweck­ab­teile verfügen bzw. wenn gemäß Hinweis im Fahrplan die Fahrradbe­för­de­rung zugelassen ist.
  • Insbesondere in Zeiten mit starkem Fahr­gast­auf­kom­men (z. B. Berufs- und Schülerverkehr, Ladenschluss und Groß­ver­an­stal­tungen) kann nicht mit der Mitnahme gerechnet werden.

Im Einzelfall entscheidet das Be­triebs­per­so­nal; seine An­wei­sungen sind zu befolgen.

Pro Fahr­gast darf nur ein Fahrrad mitgeführt werden. Jedes Kind unter 14 Jahren mit Fahrrad muss von einem Er­wach­se­nen begleitet werden.

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Ver­hal­ten in Ver­kehrs­mit­teln und Bahn­hö­fen

Generell sind Hinweise und Kennzeichen, die sich auf die Fahr­rad­mit­nah­me beziehen, zu beachten.

Fahr­räder sind an der Hand zu führen bzw. festzuhalten und so unterzubringen, dass Durchgänge und Türöffnungen frei bleiben.

Aufzüge, die für den Fahrradtransport ge­eig­net sind, können mit dem Fahrrad benutzt werden. Fahrtreppen dürfen nicht benutzt werden.

Die Allgemeinen Be­för­de­rungs­be­din­gungen, insbesondere § 11 „Be­för­de­rung von Sachen“ sind be­son­ders zu beachten.

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Be­för­de­rungs­ent­gelt
Not­wen­dige Fahr­kar­ten Nähere Re­ge­lung
Ein­zel­fahr­karte Kind oder Mehr­fahr­ten­kar­te Kind Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Fahr­kar­te ent­spre­chend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stem­peln.
Besitzen begleitende Er­wach­se­ne eine gültige Ein­zel­fahr­karte Kind oder Mehr­fahr­ten­kar­te Kind für ihr Fahrrad, können bis zu 3 kos­ten­frei mit­fah­rende Kinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad kos­ten­los mit­neh­men.
Kos­ten­lose Mitnahme MobiCard
werk­tags Mo.-Fr. ab 9 Uhr, sonst ganztags gültig
Es können bis zu zwei Fahr­räder mit­ge­nom­men werden. Ent­spre­chend der Fahrradanzahl verringert sich die Anzahl der mitzunehmenden Per­so­nen.

Für weitere Fahr­räder kann zu­sätz­lich auch ein TagesTicket Plus gelöst werden.
JahresAbo Plus werk­tags Mo.-Fr. ab 19 Uhr, sonst ganztags gültig Die Be­stim­mungen zur MobiCard gelten sinngemäß.
TagesTicket Plus
gültig ganztags
Gilt auch für Fahr­räder anstelle von Per­so­nen.
BaSTi(R) - Bay­e­risches SPNV-Ticket Rad

Gültig für eine Fahrt in Zügen der Ei­sen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men; es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Ta­rif­be­stim­mungen des DTV.

Fahrrad-Kurz­streckenkarte Bayern Gültig für ein Fahrrad im ein- und ausbrechenden Verkehr des VGN (inklusive Umstieg auf die Stadt­ver­kehre im VGN).
Besitzen begleitende Er­wach­se­ne eine gültige Fahrrad-Kurz­streckenkarte Bayern, können bis zu 3 kos­ten­frei mit­fah­rende Kinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad kos­ten­los mit­neh­men.

 

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