Tickets: Fragen & Antworten zu den VGN-Abonnements
In dieser Rubrik beantworten wir Ihnen spezielle Fragen zu den Abonnements im VGN: JahresAbo, JahresAbo Plus, 9-Uhr-JahresAbo, Abo 6, Abo 3.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Mail!
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich möglich. Die Kündigung erfolgt formlos per Mail, Fax oder Brief bei Ihrem Kundenvertragspartner.
Kündigung zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit
- Kündigen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Abo-Jahres.
- Ihre Wertmarke läuft von selbst aus, Sie müssen diese nicht abgeben.
- Ihr eTicket wird gesperrt, Sie müssen dieses nicht abgeben.
Vorzeitige Kündigung während der Vertragslaufzeit
- Kündigen Sie spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ablauftermin.
- Damit Ihre Kündigung wirksam wird, geben Sie Ihre Wertmarke innerhalb von fünf Tagen nach Ende des Kalendermonats, zu dem Sie gekündigt haben, nachweislich an Ihren Vertragspartner zurück. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und das Abonnement bleibt bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit bestehen. Ihr eTicket müssen Sie nicht zurückgeben. Dieses wird automatisch gesperrt.
- Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate wird Ihnen der Differenzbetrag zum Preis eines vergleichbaren Monatstickets (Solo31 beim JahresAbo, bzw. 31-Tage-MobiCard beim JahresAbo Plus, bzw. 9-Uhr-MobiCard beim 9-Uhr-JahresAbo) im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet. Ab dem zweiten Jahr entfällt diese Nachberechnung des Differenzbetrages.
- Bei Gründen wie z. B. berufliche Versetzung, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Wegzug/Umzug oder Ruhestand kann ein Abo gegen Nachweis (z. B. Meldebescheinigung des neuen Wohnortes bei Umzug) auch im ersten Abo-Jahr ohne Zuzahlung gekündigt werden.
Ihr Kundenvertragspartner ist entweder
- die VAG (bei Bestellung im VGN Onlineshop),
- die DB (bei Bestellung im Abo-Shop der DB),
- die infra fürth (bei Bestellung im Abo-Shop der infra fürth) oder
- das im Bestellschein von Ihnen angegebene Verkehrsunternehmen.
Die Adressen aller Verkehrsunternehmen, die als Ihr Kundenvertragspartner in Frage kommen, finden Sie im Ratgeber zum Verbundpass.
Ja, im Unterschied z.B. zu einem 24-Monats-Vertrag im Fitnessstudio oder einem Handy-Vertrag kann das Abo jederzeit gekündigt werden.
Bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate zahlen Sie für die genutzten Monate lediglich den Differenzbetrag zum Preis einer vergleichbaren Solo 31 (beim JahresAbo) bzw. 31-Tage-MobiCard (beim JahresAbo Plus) oder einer 9-Uhr-MobiCard (beim 9-Uhr-Abo). Ab dem zweiten Jahr können Sie Ihr Abo jeweils zum Monatsende kündigen, ohne einen Differenzbetrag ausgleichen zu müssen.
Bei Gründen wie z.B. berufliche Versetzung, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Wegzug/Umzug oder Ruhestand kann ein JahresAbo gegen Nachweis (z.B. bei Umzug Meldebescheinigung des neuen Wohnortes) auch im 1. Abo-Jahr ohne Aufzahlung gekündigt werden.
Ja. Gegen eine Gebühr von 30 Euro kann einmalig eine Ersatz-Abowertmarke für die restliche Geltungsdauer ausgestellt werden. Das Abo kann dann allerdings nicht mehr vorzeitig gekündigt werden.
Der Verlust einer Abowertmarke ist den Verkehrsunternehmen persönlich anzuzeigen. Die abhanden gekommene Wertmarke ist ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
Beim eTicket kann dieses durch den Kundenvertragspartner gesperrt werden. Dem Kunden wird in diesen Fällen ein neues eTicket ausgegeben. Der Verlust ist dem Kundenvertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Für die Ersatzausstellung fallen Gebühren in gleicher Höhe an.
Wir empfehlen die Nutzung des Abos als HandyTicket. Das HandyTicket ist in Ihrem Account gespeichert und kann somit nicht verloren gehen.
Fahrgeld wird nur bei einer mit Ausgehunfähigkeit verbundenen Krankheit von über 15 zusammenhängenden Tagen erstattet. Erforderlich dafür ist ein ärztliches Attest, in dem die Ausgehunfähigkeit bescheinigt wird, eine einfache Krankschreibung reicht nicht aus! Für jeden Krankheitstag wird – ab dem 16. Tag – 1/30 des monatlichen Einzugsbetrages vergütet.
Bitte senden Sie das Attest samt Angabe der Abo-Nummer an Ihren Vertragspartner. Dies ist immer ein Verkehrsunternehmen, wie z.B. VAG oder DB Vertrieb, in keinem Fall jedoch die VGN GmbH.
Ja, sofern Sie Ihr Abo als HandyTicket bestellen, können Sie Ihr Abo auf dem Smartphone verwenden. Hierzu ist die App VGN Fahrplan & Ticket oder NürnbergMOBIL und ein Account für die jeweilige App zur Anzeige des Tickets notwendig.
Ja, der Betrag wird automatisch zum Änderungszeitpunkt angepasst. Kunden haben allerdings ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Inkrafttreten der Änderung.
Ja, eine Änderung des Geltungsbereichs ist immer zum ersten eines Monats möglich. Ansprechpartner ist das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben, z.B. VAG oder DB.
Im VGN Onlineshop gekaufte Abos können über das meinAbo-Portal direkt angepasst werden.