Zo­nen, Tarife und Preis­stufen: Das Wichtigste zum VGN-Tarif

Stadt­ta­rife A-F im VGN Ver­bund­ge­biet – Übersicht der Stadt­ta­rife A-F im VGN Ver­bund­ge­biet mit Er­wei­te­rungsgebieten seit 01. Ja­nu­ar 2024 (© VGN GmbH)

Zweieinhalb Mi­nu­ten – und Sie wissen, wie der VGN-Tarif funktioniert und wie Sie am ein­fachsten ans richtige Ticket kommen.

 
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Preisstufenberechnung mithilfe der VGN-Auskunft

Das Allerein­fachste: Unsere Auskunft errechnet den richtigen Tarif für Sie

Wir machen unseren Tarif an dieser Stelle trans­pa­rent. Das ist selbst­ver­ständ­lich. Doch wenn Sie sich mit den vielen tariflichen Raffinessen nicht detailliert be­schäf­ti­gen wollen, ist das auch gar nicht not­wen­dig: Denn dann geben Sie Start und Ziel ein­fach in unsere Fahr­plan­aus­kunft ein. Zu jeder gewünschten Ver­bin­dung ermittelt die Auskunft die relevanten Zo­nen sowie die ent­spre­chende Preis­stufe. So können Sie Ihr Wunsch­ti­cket direkt in den Wa­ren­korb legen und online kaufen.

Natürlich können Sie auch die App VGN Fahrplan & Tickets nutzen oder an den Fahr­kar­ten­au­to­maten gehen. Dort funktioniert das Ermitteln der Preis­stufe im Grunde genauso – und genauso ein­fach.

So oder so: Sobald Sie ein vom Start bis zum Ziel gültiges Ticket gekauft haben, lässt Ihnen der VGN alle Freiheiten: So können Sie mit Ihrem Ticket alle Ver­kehrs­mit­tel (Zug, U-Bahn, Tram, Busse) nutzen. Sie können während der Fahrt je­der­zeit um­stei­gen (Aus­nah­me Kurz­strecke). Und Sie können das Ver­kehrs­mit­tel un­ter­wegs je­der­zeit wechseln, also bei­spiels­wei­se vom Bus in die U-Bahn oder von der U-Bahn in die Tram um­stei­gen.

Mo­bi­li­tät über alle Ver­kehrs­mit­tel S-BahnR-BahnU-BahnTramBus hinweg. Und das mit einem einzigen Ticket. Das ist unsere VGN-Grundregel.

Die Stadt­ta­rife A–F

In 28 Städten des VGN-Gebiets gelten bei Fahrten in­ner­halb des jeweiligen Stadt­ge­bietes die so­ge­nannten Stadt­ta­rife. Anhand von Karte und Tabelle sehen Sie, welcher Stadt­ta­rif (A, B, C, D, E oder F) in welcher Stadt gilt.

Wenn Sie in der Stadt nur wenige Sta­ti­onen fahren, gilt in­ner­halb der Stadt­ta­rife A (Nürn­berg, Fürth, Stein) und B (Fürth) der be­son­ders günstige Kurz­stre­cken­ta­rif.

Stadt­ta­rif Stadt bzw. Städte
A* Nürn­berg-Fürth-Stein
B* Fürth
C Erlangen
D Amberg, Ans­bach, Bam­berg, Bayreuth, Forch­heim, Hof, Neumarkt, Schwabach, Sulzbach-Rosenberg
E Coburg, Kronach
F Auerbach, Dinkelsbühl, Feucht­wangen, Gun­zen­hau­sen, Hers­bruck, Herzogen­aurach, Hirschaid, Kulmbach, Lauf a. d. Pegnitz, Lichten­fels, Rothen­burg o. d. Tauber, Rödental, Treucht­lingen, Wei­ßen­burg

* In A + B gilt für kurze Fahrten der Kurz­stre­cken­ta­rif (K).

Fahren Sie über die Grenzen der VGN-Stadt­ta­rife hinaus oder in diese hinein – oder sind Sie aus­schließ­lich in Ihrer Region un­ter­wegs, gelten die Preis­stufen 1 bis 10.

Strei­fen­kar­ten-Nutzer aufgepasst:

  • In­ner­halb der Stadt­ta­rife gelten nur die 4er-Tickets der ent­spre­chenden Preis­stufe (A–F). Die 10er-Strei­fen­kar­te können Sie hier nicht nutzen.
  • Sobald Sie jenseits der Stadt­ta­rife un­ter­wegs sind, gelten die 4er-Tickets (A–F) nicht mehr. Für Fahrten in die Stadt­ta­rife hinein oder hinaus sowie für Fahrten in der Region gelten aus­schließ­lich das 4er-Ticket der Preis­stufe 1 und die 10er-Strei­fen­kar­te.

Die Ta­rif­zo­nen

  • Das Ver­bund­ge­biet des VGN ist in Ta­rif­zo­nen unterteilt.
  • Jede Hal­te­stel­le liegt in einer Ta­rif­zo­ne.
  • Jede ganze Zone ist in zwei Teil­zo­nen (»T«) unterteilt.
  • Alle Zo­nen und Teil­zo­nen sind mit drei- bzw. vierstelligen Nummern im Ta­rif­zo­nen­plan verzeichnet.
  • Ganze Zo­nen werden auf dem Ta­rif­zo­nen­plan von einem durchgehenden Strich begrenzt.
  • Die beiden Teil­zo­nen sind durch eine gestrichelte Linie markiert.
  • Die Nummer der ganzen Zone ist eingekreist (siehe Abbildung).
Zwei Teil­zo­nen bilden eine ganze Zone – in der Abbildung ergeben bei­spiels­wei­se die beiden hellgrau markierten Teil­zo­nen 606 und 607 die ganze Zone 608. (© VGN GmbH)

Berechnen des Fahr­preises anhand der Ta­rif­zo­nen

  • Der Preis einer Bus- oder Bahnfahrt errechnet sich aus der Anzahl der Ta­rif­zo­nen, die Sie auf einer Strecke durchfahren.
  • Fahren Sie in­ner­halb einer einzigen Zone oder in zwei aneinander grenzenden Teil­zo­nen, brauchen Sie ein Ticket der Preis­stufe 1.
  • Durchfahren Sie 2 Zo­nen, brauchen Sie ein Ticket der Preis­stufe 2, durchfahren Sie 3 Zo­nen gilt Preis­stufe 3 usw.
  • Verlässt Ihre Strecke eine Zone, um später wieder in sie hineinzufahren, wird diese Zone zwei Mal gezählt. Eine Aus­nah­me ist die Zone 200: Sie wird immer nur ein­fach gezählt.
  • Das Minimum ist ein Ticket der Preis­stufe 1 (wird nicht von 10er-Strei­fen­kar­te an­ge­boten – bitte 4er-Ticket nutzen!).
  • Das Maximum – auch wenn Sie mehr Zo­nen durchfahren – sind 10 Zo­nen und eine Teil­zo­ne (= 10+T).
  • Ein Ticket der Preis­stufe 10 bzw. 10+T ist ver­bund­weit gültig und erlaubt Ihnen das Durchfahren sämt­licher Ta­rif­zo­nen.
  • Die erforderliche Preis­stufe wird am Au­to­maten oder in der Internet-Fahr­plan­aus­kunft nach der Wahl des Fahrtziels angezeigt.
Preisberechnungsbeispiel (elmografico © VGN GmbH)

Teil­zo­nen machen Ihre Zeit­kar­te günstiger

  • Ein­zel­fahr­karten, 4er-Tickets, 10er-Strei­fen­kar­ten und TagesTickets berück­sichtigen aus­schließ­lich ganze Zo­nen.
  • Bei Zeit­kar­ten, die eine Woche, einen Monat oder länger gelten, gibt es noch die Zwischen-Preis­stufe »+T«.
  • Die Zwischenstufe »+T« ist in­te­res­sant, wenn Sie eine Zone nur halb ausschöpfen und deshalb nur eine Teil­zo­ne buchen wollen.
  • Die »+T«-Option erlaubt Ihnen, nur für die Teil­zo­ne zu bezahlen, in der Sie un­ter­wegs sind. Für die Teil­zo­ne, die Sie nicht durchfahren, zahlen Sie nichts.
  • Pro Fahrt kann nur eine Teil­zo­ne als solche berück­sichtigt werden. Un­ab­hän­gig davon, ob eine Fahrt mit einer Teil­zo­ne beginnt oder endet, wird diese als »+T« zur übrigen Zo­nenzahl hinzugezählt.
  • Beginnt und endet die Fahrt mit einer Teil­zo­ne, zählt nur eine der beiden als »+T«. Die andere wird als ganze Zone gezählt.

Fahrtziele auf der Zo­nen­gren­ze berechnen sich je nach Streckenverlauf

Manche Orte liegen direkt auf einer weißen Zo­nen­gren­zen. Und manchmal ist eine Zo­nen­gren­zen auch so breit, dass gleich mehrere Hal­te­stel­len auf ihr Platz haben. So oder so: Hal­te­stel­len, die auf Zo­nen­gren­zen liegen, ge­hö­ren sowohl zur einen als auch zur anderen Zone – je nachdem, wie Sie fahren.

Nehmen wir z. B. die Hal­te­stel­le "Rei­chels­dorfer Keller" (in der Karte gelb). Und gehen wir davon aus, dass Sie mit Ein­zel­fahr­karte fahren:

  • Fahren Sie in Nürn­berg los, brauchen Sie einen Fahr­schein der Preis­stufe A, weil die Hal­te­stel­le »Rei­chels­dorfer Keller« noch zum Stadt­ge­biet Nürn­berg (Zo­nen 100 + 200, in der Karte grün) gehört und dort der Stadt­ta­rif A gilt. Beginnt Ihre Fahrt am Rei­chels­dorfer Bahn­hof, zählt sie sogar als Kurz­strecke, weil im Stadt­ge­biet Nürn­berg Kurz­stre­cken­ta­rif möglich ist.
  • Fahren Sie in Schwabach los, durchfahren Sie die ge­samte Zone 600 von Zo­nen­gren­ze zu Zo­nen­gren­ze. Das Durchfahren einer Zone, die in keinem Stadt­ta­rif liegt, verlangt dann eine Fahr­kar­te der Preis­stufe 1.
Orte auf Zo­nen­gren­zen – Wenn Sie von Nürn­berg aus zum »Rei­chels­dorfer Keller« fahren, gilt der Stadt­ta­rif, wenn Sie in Schwabach starten, gilt der Regionstarif (© VGN GmbH)

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