Das Allereinfachste: Unsere Auskunft errechnet den richtigen Tarif für Sie
Wir machen unseren Tarif an dieser Stelle transparent. Das ist selbstverständlich. Doch wenn Sie sich mit den vielen tariflichen Raffinessen nicht detailliert beschäftigen wollen, ist das auch gar nicht notwendig: Denn dann geben Sie Start und Ziel einfach in unsere Fahrplanauskunft ein. Zu jeder gewünschten Verbindung ermittelt die Auskunft die relevanten Zonen sowie die entsprechende Preisstufe. So können Sie Ihr Wunschticket direkt in den Warenkorb legen und online kaufen.
Natürlich können Sie auch die App VGN Fahrplan & Tickets nutzen oder an den Fahrkartenautomaten gehen. Dort funktioniert das Ermitteln der Preisstufe im Grunde genauso – und genauso einfach.
So oder so: Sobald Sie ein vom Start bis zum Ziel gültiges Ticket gekauft haben, lässt Ihnen der VGN alle Freiheiten: So können Sie mit Ihrem Ticket alle Verkehrsmittel (Zug, U-Bahn, Tram, Busse) nutzen. Sie können während der Fahrt jederzeit umsteigen (Ausnahme Kurzstrecke). Und Sie können das Verkehrsmittel unterwegs jederzeit wechseln, also beispielsweise vom Bus in die U-Bahn oder von der U-Bahn in die Tram umsteigen.
Mobilität über alle Verkehrsmittel hinweg. Und das mit einem einzigen Ticket. Das ist unsere VGN-Grundregel.
Die Stadttarife A–F
In 28 Städten des VGN-Gebiets gelten bei Fahrten innerhalb des jeweiligen Stadtgebietes die sogenannten Stadttarife. Anhand von Karte und Tabelle sehen Sie, welcher Stadttarif (A, B, C, D, E oder F) in welcher Stadt gilt.
Wenn Sie in der Stadt nur wenige Stationen fahren, gilt innerhalb der Stadttarife A (Nürnberg, Fürth, Stein) und B (Fürth) der besonders günstige Kurzstreckentarif.
Stadttarif | Stadt bzw. Städte |
---|---|
A* | Nürnberg-Fürth-Stein |
B* | Fürth |
C | Erlangen |
D | Amberg, Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Hof, Neumarkt, Schwabach, Sulzbach-Rosenberg |
E | Coburg, Kronach |
F | Auerbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Hersbruck, Herzogenaurach, Hirschaid, Kulmbach, Lauf a. d. Pegnitz, Lichtenfels, Rothenburg o. d. Tauber, Rödental, Treuchtlingen, Weißenburg |
* In A + B gilt für kurze Fahrten der Kurzstreckentarif (K).
Fahren Sie über die Grenzen der VGN-Stadttarife hinaus oder in diese hinein – oder sind Sie ausschließlich in Ihrer Region unterwegs, gelten die Preisstufen 1 bis 10.
Streifenkarten-Nutzer aufgepasst:
- Innerhalb der Stadttarife gelten nur die 4er-Tickets der entsprechenden Preisstufe (A–F). Die 10er-Streifenkarte können Sie hier nicht nutzen.
- Sobald Sie jenseits der Stadttarife unterwegs sind, gelten die 4er-Tickets (A–F) nicht mehr. Für Fahrten in die Stadttarife hinein oder hinaus sowie für Fahrten in der Region gelten ausschließlich das 4er-Ticket der Preisstufe 1 und die 10er-Streifenkarte.
Die Tarifzonen
- Das Verbundgebiet des VGN ist in Tarifzonen unterteilt.
- Jede Haltestelle liegt in einer Tarifzone.
- Jede ganze Zone ist in zwei Teilzonen (»T«) unterteilt.
- Alle Zonen und Teilzonen sind mit drei- bzw. vierstelligen Nummern im Tarifzonenplan verzeichnet.
- Ganze Zonen werden auf dem Tarifzonenplan von einem durchgehenden Strich begrenzt.
- Die beiden Teilzonen sind durch eine gestrichelte Linie markiert.
- Die Nummer der ganzen Zone ist eingekreist (siehe Abbildung).
Berechnen des Fahrpreises anhand der Tarifzonen
- Der Preis einer Bus- oder Bahnfahrt errechnet sich aus der Anzahl der Tarifzonen, die Sie auf einer Strecke durchfahren.
- Fahren Sie innerhalb einer einzigen Zone oder in zwei aneinander grenzenden Teilzonen, brauchen Sie ein Ticket der Preisstufe 1.
- Durchfahren Sie 2 Zonen, brauchen Sie ein Ticket der Preisstufe 2, durchfahren Sie 3 Zonen gilt Preisstufe 3 usw.
- Verlässt Ihre Strecke eine Zone, um später wieder in sie hineinzufahren, wird diese Zone zwei Mal gezählt. Eine Ausnahme ist die Zone 200: Sie wird immer nur einfach gezählt.
- Das Minimum ist ein Ticket der Preisstufe 1 (wird nicht von 10er-Streifenkarte angeboten – bitte 4er-Ticket nutzen!).
- Das Maximum – auch wenn Sie mehr Zonen durchfahren – sind 10 Zonen und eine Teilzone (= 10+T).
- Ein Ticket der Preisstufe 10 bzw. 10+T ist verbundweit gültig und erlaubt Ihnen das Durchfahren sämtlicher Tarifzonen.
- Die erforderliche Preisstufe wird am Automaten oder in der Internet-Fahrplanauskunft nach der Wahl des Fahrtziels angezeigt.
Teilzonen machen Ihre Zeitkarte günstiger
- Einzelfahrkarten, 4er-Tickets, 10er-Streifenkarten und TagesTickets berücksichtigen ausschließlich ganze Zonen.
- Bei Zeitkarten, die eine Woche, einen Monat oder länger gelten, gibt es noch die Zwischen-Preisstufe »+T«.
- Die Zwischenstufe »+T« ist interessant, wenn Sie eine Zone nur halb ausschöpfen und deshalb nur eine Teilzone buchen wollen.
- Die »+T«-Option erlaubt Ihnen, nur für die Teilzone zu bezahlen, in der Sie unterwegs sind. Für die Teilzone, die Sie nicht durchfahren, zahlen Sie nichts.
- Pro Fahrt kann nur eine Teilzone als solche berücksichtigt werden. Unabhängig davon, ob eine Fahrt mit einer Teilzone beginnt oder endet, wird diese als »+T« zur übrigen Zonenzahl hinzugezählt.
- Beginnt und endet die Fahrt mit einer Teilzone, zählt nur eine der beiden als »+T«. Die andere wird als ganze Zone gezählt.
Fahrtziele auf der Zonengrenze berechnen sich je nach Streckenverlauf
Manche Orte liegen direkt auf einer weißen Zonengrenzen. Und manchmal ist eine Zonengrenzen auch so breit, dass gleich mehrere Haltestellen auf ihr Platz haben. So oder so: Haltestellen, die auf Zonengrenzen liegen, gehören sowohl zur einen als auch zur anderen Zone – je nachdem, wie Sie fahren.
Nehmen wir z. B. die Haltestelle "Reichelsdorfer Keller" (in der Karte gelb). Und gehen wir davon aus, dass Sie mit Einzelfahrkarte fahren:
- Fahren Sie in Nürnberg los, brauchen Sie einen Fahrschein der Preisstufe A, weil die Haltestelle »Reichelsdorfer Keller« noch zum Stadtgebiet Nürnberg (Zonen 100 + 200, in der Karte grün) gehört und dort der Stadttarif A gilt. Beginnt Ihre Fahrt am Reichelsdorfer Bahnhof, zählt sie sogar als Kurzstrecke, weil im Stadtgebiet Nürnberg Kurzstreckentarif möglich ist.
- Fahren Sie in Schwabach los, durchfahren Sie die gesamte Zone 600 von Zonengrenze zu Zonengrenze. Das Durchfahren einer Zone, die in keinem Stadttarif liegt, verlangt dann eine Fahrkarte der Preisstufe 1.