Die Mitnahme Ihres Vierbeiners gibt’s zum Kindertarif
Für mitfahrende Hunde müssen Sie im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) grundsätzlich nur eine Kinderfahrkarte (Einzelfahrkarte, 4er-Ticket oder 10er-Streifenkarte) lösen. Es sei denn, Sie sind mit TagesTicket Plus, MobiCard, JahresAbo Plus oder FirmenAbo Plus unterwegs: Dann kann Ihr Hund zu bestimmten Zeiten sogar kostenlos mitfahren:
- TagesTicket Plus: Rund um die Uhr
- MobiCard: Mo.–Fr.: ab 9 Uhr, Wochenende/Feiertag: Rund um die Uhr
- JahresAbo Plus, FirmenAbo Plus: Mo.–Fr.: ab 19 Uhr, Wochenende/Feiertag: Rund um die Uhr
Eine eigene Zeitkarte für Ihren treuen Begleiter
Ihr Hund begleitet Sie täglich zur Arbeit? Dann können Sie auch für Ihren vierbeinigen »Kollegen« eine reguläre Zeitkarte (Solo 31, MobiCard, JahresAbo) kaufen. Für die brauchen Sie dann allerdings auch einen Verbundpass mit »Hunde-Passbild«. Zeitkarten zum Kindertarif bieten wir derzeit leider nicht an.
Kleine Tiere und Service-Hunde fahren umsonst
Der Transport von kleinen Tieren (z. B. Katzen, Hamster) in geeigneten Behältern ist kostenfrei. Haben Sie einen kleinen Hund, den Sie in einem geeigneten Behältnis problemlos transportieren können, ist seine Beförderung ebenfalls gratis.
Führhunde im Sinne § 228 des SGB 9 fahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln des VGN kostenlos mit. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „B“ und der Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ eingetragen sind, gilt Ihre Fahrkarte immer auch für Ihren Hund. Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Polizeihunde fahren sowieso jederzeit gratis mit.
Unsere Bitte: Nehmen Sie bei Fahrten mit Ihrem Tier Rücksicht auf die anderen Fahrgäste
Bitte führen Sie Ihren Hund – sofern er sich nicht in einer Tragetasche oder einem ähnlich geeignetem Behältnis befindet – in allen Verkehrsmitteln grundsätzlich an der Leine. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Haben Sie bitte außerdem Verständnis, dass Tiere nicht auf Sitzplätzen Platz nehmen dürfen.