Mitnahme von Hunden

Die Mitnahme Ihres Vierbeiners gibt’s zum Kin­der­ta­rif

Für mit­fah­rende Hunde müssen Sie im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) grund­sätz­lich nur eine Kin­der­fahr­kar­te (Ein­zel­fahr­karte, 4er-Ticket oder 10er-Strei­fen­kar­te) lösen. Es sei denn, Sie sind mit TagesTicket Plus, MobiCard, JahresAbo Plus oder FirmenAbo Plus un­ter­wegs: Dann kann Ihr Hund zu be­stimmten Zeiten sogar kos­ten­los mit­fah­ren:

Eine eigene Zeit­kar­te für Ihren treuen Begleiter

Ihr Hund begleitet Sie täglich zur Arbeit? Dann können Sie auch für Ihren vier­bei­nigen »Kollegen« eine reguläre Zeit­kar­te (Solo 31, MobiCard, JahresAbo) kaufen. Für die brauchen Sie dann al­ler­dings auch einen Ver­bund­pass mit »Hunde-Passbild«. Zeit­kar­ten zum Kin­der­ta­rif bieten wir derzeit leider nicht an.

Auch vielfahrende Hunde brauchen einen Ausweis. (© VGN GmbH)

Kleine Tiere und Service-Hunde fahren umsonst

Der Transport von kleinen Tieren (z. B. Katzen, Hamster) in ge­eig­neten Behältern ist kos­ten­frei. Haben Sie einen kleinen Hund, den Sie in einem ge­eig­neten Behältnis problemlos trans­por­tie­ren können, ist seine Be­för­de­rung eben­falls gratis.

Führ­hunde im Sinne § 228 des SGB 9 fahren in den öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln des VGN kos­ten­los mit. Haben Sie einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, in dem das Merkzeichen „B“ und der Satz „Die Be­rech­ti­gung zur Mitnahme einer Be­gleit­per­son ist nachgewiesen“ eingetragen sind, gilt Ihre Fahr­kar­te immer auch für Ihren Hund. Blin­den­führ­hunde, Be­hin­der­ten­be­gleit­hunde und Polizeihunde fahren sowieso je­der­zeit gratis mit.

Unsere Bitte: Nehmen Sie bei Fahrten mit Ihrem Tier Rück­sicht auf die anderen Fahr­gäste

Bitte führen Sie Ihren Hund – sofern er sich nicht in einer Tra­ge­ta­sche oder einem ähnlich ge­eig­netem Behältnis befindet – in allen Ver­kehrs­mit­teln grund­sätz­lich an der Leine. Hunde, die Fahr­gäste gefährden können, müssen zu­sätz­lich einen Maulkorb tragen. Haben Sie bitte außerdem Verständnis, dass Tiere nicht auf Sitz­plätzen Platz nehmen dürfen.

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