An Feiertagen sind auch unsere Ticketregeln ganz entspannt
Schließlich wollen Sie Ausflüge nach Lust und Laune planen
An Feiertagen sind die Ausschlusszeiten Ihrer Zeitkarte aufgehoben
An gesetzlichen Feiertagen und an Mariä Himmelfahrt gilt Ihre Zeitkarte ohne Ausschlusszeiten. D. h. Sie können die 9-Uhr-MobiCard oder das 9-Uhr-JahresAbo den ganzen Tag nutzen und nicht erst ab 9 Uhr. Und wenn Sie eine MobiCard, ein JahresAbo oder ein FirmenAbo Plus haben, können Sie von früh bis spät Personen mitnehmen.
Die TagesTicket-Feiertagsregel
Sie können beispielsweise an Ostern mit einem TagesTicket Ostersonntag und Ostermontag fahren. Aber Achtung: Ihr TagesTicket gilt auch an diesen Feiertags-Wochenenden maximal zwei Tage, also entweder Samstag und Sonntag oder aber Sonntag und Montag. Am Pfingstwochenende gilt das Gleiche. Das am 1. Weihnachtsfeiertag gelöste TagesTicket gilt auch am 2. Weihnachtsfeiertag.
- Die TagesTicket-Feiertagsregel gilt nicht an Feiertagen, die zwischen zwei Werktagen liegen (z.B. Christi Himmelfahrt): In diesem Fall gelten TagesTickets nur für diesen einen Tag.
- Die TagesTicket-Feiertagsregel gilt nicht an Feiertagen, die auf einen Freitag fallen: In diesem Fall gelten TagesTickets nur am Freitag und nicht Freitag + Samstag.
- Die TagesTicket-Feiertagsregel gilt nicht an Heilig Abend und an Silvester.