Auftakt zur Urabstimmung für Semesterticket
Nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen zwischen Studierenden, Studentenwerk, Hochschulen, dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und den Kommunen ist heute der Startschuss für die Urabstimmung zum Semesterticket gefallen.
Bei der Pressekonferenz zum Auftakt der Urabstimmung dankte VGN-Geschäftsführer Jürgen Haasler allen Beteiligten für ihr gezeigtes Entgegenkommen, insbesondere der Politik für die zugesagte Bereitschaft, nicht vermeidbare finanzielle Risiken mitzutragen und den Verkehrsunternehmen, die diesen Weg mitgehen. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam den heutigen Stand der Dinge erreicht haben. Allen Verbundpartnern ist die große Bedeutung eines Semestertickets für die Studierenden und vor allem für den Hochschulstandort Erlangen-Nürnberg bewusst“, so Haasler. „Mit dem jetzt vorliegenden attraktiven Angebot sind wir so weit wie möglich den Interessen aller Beteiligten gerecht geworden und erfüllen damit auch die rechtlichen Vorgaben für ein solidarisch finanziertes Semesterticket.“
Das für das ganze Verbundgebiet gültige Semesterticket besteht aus einem Basis- und einem Zusatzticket. Für das Basisticket ist von allen Studierenden obligatorisch ein „Sockelbetrag“ zu entrichten. Zum geplanten Einführungszeitpunkt, dem Wintersemester 2015/2016, liegt er bei 65 Euro pro Semester. Damit erhalten alle Studierenden eine Fahrtberechtigung für den gesamten Verbundraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie samstags, sonntags und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Alle Studierenden haben die Möglichkeit, zum Preis von 193 Euro ein Zusatzticket zu erwerben, das eine tageszeitlich unbegrenzte Nutzung im gesamten Verkehrsverbund ermöglicht. In der Summe liegt der Betrag für den vollen Leistungsumfang bei 258 Euro pro Studienhalbjahr. Das sind 43 Euro pro Monat oder 1,41 Euro pro Tag. Damit existiert im VGN kein günstigeres Zeitkartenangebot für die verbundweite Nutzung.
Bei der Preisgestaltung waren verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Nach Vorgabe des Studentenwerks musste die Höhe des Sockelbetrags unterhalb einer Zumutbarkeitsgrenze von derzeit 65,12 Euro liegen, um dem Risiko einer erfolgreichen Klage gegen den obligatorischen Sockelbetrag aus dem Weg zu gehen. Weiterhin waren die Verbundregeln zu berücksichtigen. Demnach dürfen keine Tarifangebote gemacht werden, die zu Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen führen würden, es sei denn, ein Dritter übernimmt den Verlustausgleich. Einige Kommunen haben sich – vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Entscheidungsgremien – bereit erklärt, eine Ausfallbürgschaft für die Startphase zu übernehmen. Sie garantiert den Einführungspreis für das Semesterticket.
Für den Fall, dass weniger Studierende das Zusatzticket erwerben als für den Preisansatz notwendig, können dadurch entstehende Verluste der Verkehrsbetriebe durch die Ausfallbürgschaft ausgeglichen werden. Sie würde rund 1,7 Millionen Euro für ein Jahr betragen und anteilig von den Städten Nürnberg, Erlangen und Fürth sowie voraussichtlich von fünf Landkreisen übernommen werden. Eine dauerhafte Bürgschaft für das Semesterticket kann und wird durch die Kommunen nicht gegeben, was bei Unterschreiten der kalkulatorischen Kaufquote entsprechende Auswirkungen auf die künftige Preisgestaltung hätte. Sollte die Nachfrage die kalkulatorische Kaufquote übertreffen, würde dies anteilig preismindernd in die Kalkulation des Semestertickets für die folgenden beiden Semester einfließen – ein einmaliger Mechanismus im VGN. „Wir hoffen nun, dass unser Angebot bei den Studierenden auf breite Zustimmung stößt“, so Jürgen Haasler.