U3: Neue Varianten für den Landkreis Fürth werden geprüft
Auch nach dem Bürgerentscheid in der Stadt Zirndorf und der Ablehnung einer Weiterführung der U3 über das Altfeld bis Zirndorf laufen die Planungen für einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Fürth weiter. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens im Biberttal und der Belastung durch den Individualverkehr in den Städten Zirndorf und Oberasbach ist es nötig, nach zukunftsfähigen Lösungen zu suchen. Noch im November 2009 hatte der Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) die Mittel für eine Untersuchung neuer Varianten zur Verfügung gestellt. Die Studie wird vom Landkreis Fürth und den Städten Oberasbach und Zirndorf mitfinanziert. Untersucht werden zwei Planfälle: Der erste sieht eine unterirdische Streckenführung entlang der Rothenburger Straße bis Oberasbach Süd vor. Dem zweiten liegt ein oberirdischer Verlauf auf der Biberttrasse bis Oberasbach Nord zugrunde. Für den Fall, dass sich bei einer oder beiden Varianten ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor ergibt, sollen auch weiter westliche Endpunkte der U-Bahn geprüft werden. In Verbindung mit einem Park + Ride-Verknüpfungspunkt könnte so die Verkehrsbelastung noch außerhalb des Stadtzentrums verringert werden. Die ersten Ergebnisse aus der sogenannten standardisierten Bewertung sollen im Frühjahr vorliegen. Eine Arbeitskreissitzung mit Beteiligung des Gutachters, des Landkreises Fürth, der Städte Oberasbach und Zirndorf sowie der Verbundgesellschaft ist für den 18. März vorgesehen.
Parallel zur Verlängerung der U-Bahn werden weitere Möglichkeiten für eine verbesserte Verkehrsanbindung diskutiert: eine Durchbindung der Rangaubahn (R11) über ihren bisherigen Endpunkt Fürth Hauptbahnhof hinaus bis nach Nürnberg sowie die Reaktivierung der Bibertbahn. Was die Reaktivierung anbelangt, hat sich in der Zwischenzeit eine neue Ausgangsituation ergeben. Auf Anfrage des ZVGN hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in Aussicht gestellt, die zukünftige Bestellung der entsprechenden Verkehrsleistung zu prüfen. Voraussetzung wäre allerdings der Nachweis eines ausreichenden Fahrgastpotenzials sowie die Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur. Letztere wäre dann von den betreffenden Gebietskörperschaften zu finanzieren.
Die mögliche Durchbindung der Rangaubahn wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und der Verbundgesellschaft in die Untersuchungen zum Sektor West (Ausbau der Schienenstrecken nach Neustadt a. d. Aisch, Markt Erlbach, Cadolzburg mit S-Bahn-Standard) einbezogen. Ein eventuelles Gutachten zur Reaktivierung der Bibertbahn wäre von der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften und des ZVGN abhängig. Dieses Thema wird in der nächsten Verbandssitzung am 4. März in Lauf behandelt.