Tarifinformationen gültig ab 01.01.2011.
In der Zeit vom 01. April 2007 bis auf weiteres werden besondere Fahrscheine als „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ zum Festpreis unter folgenden Bedingungen ausgegeben.
Berechtigte
Das Angebot kann von jedermann in Anspruch genommen werden. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
Geltungsbereich
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern ist im gesamten Verbundgebiet des VGN gültig. Darüber hinaus gilt sie in den Nahverkehrszügen der DB (S, RB, RE, IRE) in ganz Bayern sowie in zugelassenen Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften nach deren Bestimmungen.
Geltungsdauer
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt an dem auf der Fahrradkarte angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten. In Verbindung mit dem Bayern-Ticket Nacht gilt die Fahrrad-Tageskarte Bayern bis 06.00 Uhr des Folgetages und in den Nächten auf Samstag, Sonntag und gesamtbayerische Feiertage wie auch in der Nacht auf den 15. August (Mariä Himmelfahrt) bis 7.00 Uhr.
Fahrkarten, Preise, Verkauf
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern wird zum Festpreis von 5,00 € ausgegeben.
Sie werden u.a. von allen DB-Fahrkartenausgaben in Bayern und an DB-Fahrscheinautomaten ausgegeben.
Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen.
Erstattung, Umtausch
- Vor dem ersten Geltungstag kostenfrei
- Ab dem ersten Geltungstag ausgeschlossen
Anmeldung
Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden.
Sonstiges
Im Übrigen gelten für die Fahrradmitnahme im VGN die Tarifbestimmungen gemäß "Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern in Verkehrsmitteln des VGN".