Personen in Ausbildung haben in der Regel Anspruch auf rabattierte Ausbildungstickets
Wem ein rabattiertes Ticket für den Ausbildungsverkehr zusteht und wem nicht, hat der Gesetzgeber im PBefG (Personenbeförderungsgesetz) geregelt.
Wenn du im Sinne des PBefG berechtigt bist, stellen dir die Unternehmen im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) einen »Verbundpass Ausbildung« kostenlos aus. Hierbei wird zwischen dem »Verbundpass Schülerinnen, Schüler und Auszubildende« und dem »Verbundpass Studierende« unterschieden. Der Verbundpass ist sozusagen der Berechtigungsausweis für den Kauf eines rabattierten Ausbildungstickets. Kein Verbundpass, kein Ausbildungsticket.
Du steckst also in einer Ausbildung und fährst täglich mit Bus und Bahn in die Schule, zur Uni oder zur Ausbildungsstätte? Dann hast du in der Regel Anrecht auf ein rabattiertes Monatsticket (offiziell: »Monatswertmarke für den Ausbildungsverkehr«) sowie auf ein rabattiertes Wochenticket (offiziell: »Wochenwertmarke für den Ausbildungsverkehr«).
Außer Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, haben alle »Auszubildenden« im Sinne des PBefG zudem die Möglichkeit, das 365-Euro-Ticket VGN zu nutzen.
WICHTIG: Sowohl der Wohnort als auch die Schule/Ausbildungsstätte müssen sich im VGN-Verbundraum befinden.