Informationen zur kostenfreien Beförderung von Schwerbehinderten innerhalb des VGN
Neuregelung zum 1. September 2011: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis beziehungsweise die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben.
Für schwerbehinderte beziehungsweise schwer kriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen (grün/orange) mit dem Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, wird die Regelung zur unentgeltlichen Beförderung folgendermaßen erweitert:
Dieser Personenkreis schwerbehinderte Menschen kann alle Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und Züge des Schienenpersonennahverkehrs anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen) – nicht jedoch Züge des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, D-Züge) – in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse unentgeltlich bundesweit nutzen.
Die Regelungen zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson/eines Begleithundes nach SGB IX beziehungsweise zur kostenfreien Platzreservierung sind davon nicht betroffen und ändern sich nicht.
Die Tarifbestimmungen für Schwerbehinderte können unter "Beförderung von Schwerbehinderten" aufgerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten gem. § 145 SGB finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Zugangsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer an den S-Bahn-Haltestellen im VGN erhalten Sie hier.
Der VGN wünscht Ihnen eine gute Fahrt!