
Bereits mit einem Zeitfahrausweis (Abo, Solo 31, MobiCard, Schülerwertmarke) bezahlte Zonen müssen nicht doppelt bezahlt werden.
Sie können hierfür einen Anschlussfahrausweis lösen.
Bitte berechnen Sie die Anzahl der zu befahrenden Zonen (Preisstufe) für die gesamte Strecke, inkl. Zeitfahrausweis. Ziehen Sie anschließend die Anzahl der für die Gesamtstrecke vorhandenen Zonen Ihrer Zeitkarte von der Gesamtzonenanzahl ab. Falls die Zonenanzahl Ihrer Zeitkarte ein „+T" enthält, entfällt dieses zur Berechnung.
Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Roth, Zeitkarte für Stadtgebiet Nürnberg, Fürth, Stein Tarifstufe gesamt: 5+T (entspricht Preisstufe 5)
Zeitkarte ist für Zonen 100 und 200 gültig: minus Tarifstufe A -> entspricht minus 2
Berechnung: 5 - 2 = 3 -> zu bezahlen sind: 3 Preisstufen
Fahrt von Erlangen Bruck nach Bamberg, Zeitkarte für Strecke Erlangen - Forchheim
Tarifstufe gesamt: 8+T (entspricht Preisstufe 8)
Zeitkarte ist für Zonen 400, 410, 420, 430 und Teilzone 441 gültig: minus 4+T (das „+T" fällt bei der Berechnung weg, also minus 4)
Berechnung: 8 - 4 = 4 -> zu bezahlen sind: 4 Preisstufen
Fahrt von Fürth nach Nürnberg, Zeitkarte für Stadtgebiet Fürth:
Inhaber einer Zeitkarte für Fürth (Tarifstufe Z), die nach Nürnberg fahren (egal ob z.B. zum Hauptbahnhof oder zum Flughafen), können auch weiterhin einen Kurzstreckenfahrschein lösen oder ein Feld einer 5-Fahrten-Karte Kurzstrecke stempeln.
-> zu bezahlen ist die Preisstufe K
Für jede Anschlussstrecke ist mindestens die Preisstufe K, für beide Fahrausweise zusammen höchstens die Preisstufe 10 zu bezahlen (Einzelfahrt oder Mehrfahrtenkarte).
Verbundweite Fahrten sind möglich, wenn Zeitkarte und Anschlussfahrausweis zusammengerechnet die Preisstufe 10 ergeben.
TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis.