S-, R-, U-Bahn, Tram, Bus
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Die Zeit steht still - die U-Bahn fährt
Informationen
Schienennetz Nürnberg-Fürth Schienennetz Nürnberg-Fürth Das Schienennetz im Stadtgebiet von Nürnberg und Fürth in stilisierter Darstellung.
FCF262B6-BC52-11D7-AE44-00034709FE0C Schienennetz Nürnberg-Fürth
Wir gehen, wohin wir wollen (U-Bahnstation Muggenhof)
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Freizeit Freizeit Über 200 erprobte Wandertipps, Fahrradausflüge & Städtetouren.
01BEAAA9-4714-11D7-AE43-00034709FE0C Freizeit (Foto: Anne Grundig)
Perspektiven
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Fahrplan Die elektronische Fahrplanauskunft – Verbindungssuche leicht gemacht
01BEAA9B-4714-11D7-AE43-00034709FE0C Fahrplan (Foto: Johann P. Gebhardt)
Herzrhythmus
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Schienennetz Nürnberg-Fürth Schienennetz Nürnberg-Fürth Das Schienennetz im Stadtgebiet von Nürnberg und Fürth in stilisierter Darstellung.
FCF262B6-BC52-11D7-AE44-00034709FE0C Schienennetz Nürnberg-Fürth (Foto: da Mattone)
Das sogenannte "UFO"  (ZOH)
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Unterwegs in Bayreuth Unterwegs in Bayreuth mit dem VGN. Alle wichtigen Informationen zum Starten kompakt gebündelt.
a667ebc9-4854-2d6e-7956-47e75071660f Unterwegs in Bayreuth (Foto: Heiko Lippert)
Weg nach Oben
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Unterwegs in Fürth Unterwegs in Fürth mit dem VGN. Alle wichtigen Informationen zum Starten kompakt gebündelt.
ccbd7c03-21ad-b567-b35c-d15c9778a33e Unterwegs in Fürth (Foto: Gerhard Meyer)
(h)underwegs
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Mitnahme von Tieren Auch Hunde und kleine Tiere in geeigneten Behältern können mitfahren, zum Teil sogar kostenlos.
357d7600-7942-df29-fbd9-a56e0b0eb737 Mitnahme von Tieren (Foto: Anita Bertich)
Eintrittskarte
Informationen
Mehrfahrtenkarte Vorrat für Gelegenheitsfahrer
C7A85307-A660-11D7-AE44-00034709FE0C Mehrfahrtenkarte (Foto: Dirk Bonnmann)
Kommen und Gehen am Plärrer
Informationen
Knotenpunkte Nürnberg Informationen zu wichtigen Knotenpunkten in Nürnberg - Hauptbahnhof, Flughafen und Messe
f85c4d28-dbd1-342a-cb12-efa970054c32 Knotenpunkte Nürnberg (Foto: Stefan)
Wenn der Radweg mal wieder dicht ist
Informationen
Fahrradmitnahme Mit wenigen Einschränkungen können Fahrräder grundsätzlich in allen Verkehrsmitteln des VGN mitgenommen werden.
24C101EC-A6FE-11D7-AE44-00034709FE0C Fahrradmitnahme (Foto: Stefan)
Spread Your Wings
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VGN-Fotowettbewerb VGN-Fotowettbewerb Machen Sie mit, schicken Sie uns Ihre Schnappschüsse – ob künstlerisch, originell, kreativ oder witzig...
b5f5d12e-464b-7e1b-ceaa-99bb3b5aab54 VGN-Fotowettbewerb (Foto: Christian Radl)
Urban Traffic
Informationen
KombiTicket: Fahren mit Eintrittskarte oder Flugschein In vielen Fällen fahren Sie kostenlos mit Ihrer Eintrittskarte oder Ihrem Flugschein.
684b7b82-4226-323f-3e46-4e11737f76b6 KombiTicket: Fahren mit Eintrittskarte oder Flugschein (Foto: Christian Radl)
Sonnenuntergang auf dem Walberla
Freizeittipp
Übers Walberla nach Gräfenberg Übers Walberla nach Gräfenberg Kirchehrenbach – Walberla (Ehrenbürg) – Dietzhof – Mittelehrenbach – Regensberg – Kasberg – Gräfenberg
1d693591-91f7-fd2d-dfe6-c526e7eadb02 Übers Walberla nach Gräfenberg (Foto: Anne Grundig)
Ovalverkehr
Informationen
Landkreise Liniennetzpläne der Landkreise in topografischer Darstellung.
01BEAB05-4714-11D7-AE43-00034709FE0C Landkreise (Foto: El Presidente)
Im Rednitzgrund
Freizeittipp
Wo Pegnitz und Rednitz zusammenfließen Wo Pegnitz und Rednitz zusammenfließen Fürth - Dambach - Uferpromenade - Kulturforum - Grüner Markt - Stadtpark - Stadtgrenze
dc3638d8-8ee7-91ef-24d5-44bde2646b9f Wo Pegnitz und Rednitz zusammenfließen
Egloffstein: Alternativer Startpunkt Fünf-Seidla-Steig
Freizeittipp
Fünf-Seidla-Steig Fünf-Seidla-Steig Weißenohe - Gräfenberg - Hohenschwärz - Thuisbrunn
43bc7d86-c943-de57-2f4d-ba599961e195 Fünf-Seidla-Steig (Foto: VGN)
Kuss und Bahn
Informationen
Schienennetz Gesamtraum Das komplette Schienennetz im Verbundgebiet in stilisierter Darstellung.
FCF26272-BC52-11D7-AE44-00034709FE0C Schienennetz Gesamtraum (Foto: Christof Heinz)
Mit der S4 zum Südwestpark
Informationen
Schienennetz S-Bahn Das komplette Schienennetz der S-Bahnen in stilisierter Darstellung.
bfc33cbc-fa91-d849-1b0c-b4fc8062aac0 Schienennetz S-Bahn
Klein Venedig Bamberg
Freizeittipp
Bamberg Bamberg Sehenswürdigkeiten, Stadtplan, GPS-Rundgang
54a3e5ad-f7b9-7033-5187-2e783ffadcea Bamberg (Foto: fotoboxfl)
Im neuen Manati-Haus
Freizeittipp
Tiergarten Nürnberg Tiergarten Nürnberg Delfine, Löwen, Eisbären und viele andere Tiere zum Greifen nah.
2c982823-4ce9-0156-c123-96685d581b17 Tiergarten Nürnberg (Foto: ruba)
Industriemuseum Lauf
Freizeittipp
Industriemuseum Lauf Industriemuseum Lauf In idyllischer Lage am Fluss bilden 14 denkmalgeschützte Gebäude den Rahmen für das Industriemuseum Lauf. Hier wird städtische Arbeits- und Lebenswelt von 1900 bis 1970 lebendig.
34e0c5ac-c489-02d0-2604-92cb079ab2fc Industriemuseum Lauf
Straße der Menschenrechte
Freizeittipp
Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Größtes kunst- und kulturgeschichtliche Museum in Deutschland und eines der Bedeutendsten der Welt.
6f1f67d6-27b2-106d-4230-b31e30037ce3 Germanisches Nationalmuseum Nürnberg
Franken-Therme Bad Windsheim
Freizeittipp
Franken-Therme Bad Windsheim Franken-Therme Bad Windsheim Genießen Sie wohltuende Entspannung und lassen Sie sich von einer "Sinfonie aus Sole" verzaubern.
5f0b20f3-caa5-e71d-bf39-f2772adb2b69 Franken-Therme Bad Windsheim
S-, R-, U-Bahn, Tram, Bus

Tarifinformationen gültig ab 01.01.2013.

A §10 Erstattung von Beförderungsentgelt

(1)

Wird ein Fahrausweis (sofern es sich nicht um einen Fahrausweis gemäß Abschnitt 2 handelt) nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Beweispflichtig bezüglich der Nichtbenutzung des Fahrausweises ist der Fahrgast.

Anträge sind unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises  bei der Verwaltung eines Verkehrsunternehmens zu stellen.

(2)

Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird nach Maßgabe der Tarifbestimmungen das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage des Verbundpasses und der Wertmarke anteilig (Anlage 7) erstattet.

Der Tag der Rückgabe oder Hinterlegung oder das Datum des Poststempels der Übersendung des Zeitfahrausweises mit der Post gelten als letzter Benutzungstag. Ein früherer Zeitpunkt für die Beendigung der Benutzung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit oder Unfall mit Datumsangabe vorgelegt wird. Dies gilt nur in Verbindung mit einer mit Ausgehunfähigkeit verbundenen Krankheit von über 15 zusammenhängenden Tagen.

Anträge sind unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises – bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen, bei dem der Fahrausweis gekauft worden ist.

(3)

Ein Anspruch auf Erstattung des entrichteten Beförderungsentgelts besteht nicht

  1. bei Ausschluss von der Beförderung nach § 3,
  2. bei gemäß § 8 Abs. 1 als ungültig eingezogenen Fahrausweisen,
  3. wenn ein Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises für die Benutzung der 1. Klasse ist, in der 1. Klasse keinen Sitzplatz findet.

(4)

Von dem zu erstattenden Betrag werden je Bearbeitungsfall ein Bearbeitungsentgelt von 2,- € sowie eine etwaige Überweisungsgebühr abgezogen, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Bearbeitungsentgelt in dieser Höhe nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Das Bearbeitungsentgelt und die Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen bei Erstattungen, wenn diese auf Grund von Umständen beantragt werden, die die Verkehrsunternehmen zu vertreten haben.

(5)

Für die Erstattung des Fahrgeldes von Zeitfahrausweisen im Abonnement gelten die Bestimmungen in 5.2.1.5. der Tarifbestimmungen.

(6)

Für Fahrten in Eisenbahnzügen sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste aufgrund der Verordnung (EG) 1371/2007 sowie nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) auch für Inhaber von Fahrkarten nach diesem Verbundtarif abschließend in den Beförderungsbedingungen (BB) des oder der jeweiligen vertraglichen Beförderer (Beförderer) geregelt. Beförderer sind diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen, mit denen der Reisende den Beförderungsvertrag geschlossen hat. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem oder den Beförderern zustande, deren Beförderungsleistung der Reisende tatsächlich in Anspruch nimmt. Nutzt der Reisende wegen einer Verspätung oder eines Zugausfalls einen anderen Zug als vorgesehen, ist für die Folgen der Verspätung oder des Ausfalls derjenige Beförderer verantwortlich, dessen vom Reisenden gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war.

Die Erstattung von Beförderungsentgelt nach §10 Abschnitt 1 bis 6 des VGN-Gemeinschaftstarifs oder entsprechende Mobilitätsgarantien der Verkehrsunternehmen können nur in Anspruch genommen werden, wenn für das gleiche Ereignis nicht bereits Ansprüche aus den gesetzlichen Regelungen gegen den vertraglichen Beförderer geltend gemacht wurden oder noch geltend gemacht werden (Ausschluss einer doppelten Geltendmachung von Ansprüchen).

Als gegenüber dem Regeltarif stark rabattierte Angebote werden für gemäß VGN-Gemeinschaftstarif C Sonderbedingungen Ziffer 1 ausgegebenen Fahrausweise (z. B. KombiTicket) sowie Berechtigungen entsprechend der Vereinbarungen City-Ticket und Fahren&Fliegen keine Entschädigungen geleistet.

Schlagwortverzeichnis Gemeinschaftstarif als PDF herunterladen

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