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Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,- € zu wechseln und Ein-/Zwei-Centstücke im Betrag von mehr als 5 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Kann das Fahrpersonal Geldbeträge über 10,- € nicht wechseln, wird dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag ausgestellt. Es ist Sache des Fahrgastes, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der darauf angegebenen Stelle abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
Das Fahrpersonal ist berechtigt, Geld ausländischer Währung sowie DM zurückzuweisen.
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