
In der Zeit vom 10. Juni 2012 bis auf weiteres werden besondere Fahrscheine zum Festpreis als Bayern-Böhmen-Ticket unter folgenden Bedingungen ausgegeben.
11.1 Berechtigte, Teilnehmerzahl
Das Angebot kann genutzt werden von:
a) bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
b) einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person.
Familienkinder gemäß b) sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt.
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß b) ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann frühestens einen Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
11.2. Geltungsbereich
Das Bayern-Böhmen-Ticket ist im gesamten Verbundgebiet des VGN gültig. Darüber hinaus berechtigt es zur Fahrt in allen Nahverkehrszügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen in Bayern, in Express- (EX), Schnell- (R), Eil- (Sp) und Personenzügen (Os) der Tschechischen Bahnen (ČD) in Bayern sowie in Tschechien gemäß Anlage „Streckenverzeichnis ČD“.
Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften durchgeführt werden, gilt das Bayern-Böhmen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund oder der Verkehrsgemeinschaft geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften.
11.3 Fahrscheine, Preise, Verkauf, Wagenklasse
Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
Es gelten am Fahrausweisautomaten und im Internetverkauf folgende Preise:
Für die 1. Person 25,- €, für jede weitere Person 4,50 €.
Im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) wird ein Zuschlag in Höhe von 2,- € auf den Gesamtpreis des Tickets verlangt.
Die Bedingungen hinsichtlich Geltungsdauer, Sicherung gegen Missbrauch, Fahrradmitnahme sowie Erstattung und Umtausch kommen entsprechend der Bestimmungen zum Bayern-Ticket unter Nr. 10 zur Anwendung.
Weitere Informationen zu diesem Fahrscheinangebot finden Sie bei der Deutschen Bahn AG.
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