Ein bar­ri­e­re­freier Nah­ver­kehr nützt allen

Einleitung

Ob Sie im Rollstuhl sitzen oder auf einen Rol­la­tor angewiesen sind…

Wir möchten unseren mo­bi­li­täts­ein­ge­schränkten Fahr­gästen so viel Komfort wie möglich bieten. Die bar­ri­e­re­freie Gestaltung der Sta­ti­onen und Fahr­zeuge im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) ist der VGN GmbH und seinen Partnern daher ein großes Anliegen. Schließ­lich sollen Busse, Bahnen, Hal­te­stel­len und Bahn­hö­fe für Sie problemlos zugänglich sein – ganz gleich, ob Sie im Rollstuhl sitzen, einen Kin­der­wa­gen oder Rol­la­tor schieben oder mit Koffern und Einkaufstaschen bepackt sind.

Haltestellen/Fahrzeuge

Was ist an Hal­te­stel­len und in Fahr­zeugen der Stand der Dinge?

Auch wenn die bar­ri­e­re­freien Service-An­ge­bote an Bahn­hö­fen, Hal­te­stel­len und in den Ver­kehrs­mit­teln kontinuierlich ausgebaut werden, so ist noch nicht jeder Bahn­hof, jede Hal­te­stel­le oder jedes Ver­kehrs­mit­tel so, wie wir es wünschen. Darum empfehlen wir Menschen mit Handicap, sich vor Fahrt­an­tritt über die ent­spre­chenden Gegebenheiten an Start und Ziel oder bei möglichen Umstiegen zu erkundigen. Momentan können Sie sich auf folgenden In­ter­net­sei­ten über die Gegebenheiten der Hal­te­stel­len informieren:

  • S-Bahn: Karte zur Bar­ri­e­re­frei­heit aller Bahn­hö­fe S-Bahn
  • Zug allgemein: Sta­ti­onsdatenbank der Bay­e­rischen Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft S-Bahn R-Bahn
  • Bar­ri­e­re­frei­heit im Stadt­ver­kehr Nürn­berg und Fürth:
    • Ein- und Ausstieg in die Nürn­berger Stra­ßen­bahn
    • In­for­ma­ti­onen zu Aufzügen und behindertengerechten Toiletten an U-Bahn­hö­fen

In­for­ma­ti­onen der VAG U-BahnTramBus

Beförderung

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis plus Wert­mar­ke erlauben Ihnen günstiges Fahren

Wenn Sie einen grün/orangenen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis und ein Aus­weis­blatt mit gültiger Wert­mar­ke haben, sind Sie deutsch­land­weit zur kos­ten­losen Nutzung folgender Ver­kehrs­mit­tel berechtigt:

  • alle Nah­ver­kehrs­züge in der 2. Klasse S-Bahn R-Bahn,
  • alle U-Bahnen U-Bahn,
  • alle Stra­ßen­bahnen Tram,
  • und alle Busse Bus.
  • Nicht kos­ten­frei genutzt werden dürfen Züge des Fern­ver­kehrs (ICE, IC, EC, D-Züge).

Die Wert­mar­ke er­hal­ten Sie beim Ver­sor­gungs­amt, Zentrum Bayern für Familie und Soziales. Sie kostet 91 € pro Jahr, bzw. 46 € für ein halbes Jahr [Stand: 01.07.2024]. Unter be­stimmten Voraussetzungen kann diese Selbst­be­tei­li­gung auch entfallen. Ausschlaggebend für die Bezugsbe­rech­ti­gung ist nicht der Grad der Schwer­be­hin­de­rung, sondern die Frage der Mo­bi­li­täts­ein­schränkung (vgl. SGB 9, §228).

Ein Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ohne Wert­mar­ke berechtigt nicht zur kos­ten­losen Nutzung der Ver­kehrs­mit­tel.

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis + Aus­weis­blatt mit Wert­mar­ke = gültige Fahr­kar­te

Mobilitäts-Hilfsmittel

Das Mit­neh­men von Begleitern und Mo­bi­li­täts-Hilfsmitteln ist kos­ten­los

Rollstuhl und Rol­la­tor

  • E-Rollstühle, Rollstühle und Rol­la­toren können Sie in Bussen und Bahnen mit­neh­men, sofern es deren Be­schaf­fen­heit zulässt.
  • Elektromobile (»E-Scooter«) werden in Stra­ßen­bahnen und ge­kenn­zeich­neten Bussen nur dann befördert, wenn die An­for­de­rungen an E-Scooter (Nach­weis über bundeseinheitliches Piktogramm) erfüllt sind.

Be­gleit­per­sonen und Be­gleit­hunde

  • Wenn Sie einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit Merkzeichen B besitzen, können Sie in allen Ver­kehrs­mit­teln des VGN gleichzeitig eine Be­gleit­per­son sowie einen Hund kos­ten­los mit­neh­men (auch wenn es sich nicht um einen Führ- oder Blin­den­hund handelt).

Kin­der­wa­gen

  • Für die Mitnahme eines Kin­der­wa­gens müssen Sie selbst­ver­ständ­lich nichts zahlen. Weitere Infos zum Reisen mit Kindern im VGN.

Weitere Infos

Weitere In­for­ma­ti­onen

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